Verbrauchertipps

von Mr. Yesbo

Die 75-Watt-Glühlampe verschwindet aus dem Handel

September 1, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Ab heute verschwinden 75-Watt-Glühlampen aus dem Handel. Das sieht die zweite Stufe einer EU-Verordnung vor, nach der die herkömmliche Glühbirne bis 2012 schrittweise vom Markt genommen wird. Vor einem Jahr wurden bereits alle 100-Watt-Glühlampen ausgelistet, die als besonders große Stromfresser gelten. Im nächsten Jahr kommt das Aus für die 60-Watt-Birne. Alternativ sollen Verbraucher Energiesparlampen kaufen.

Zugleich tritt EU-weit eine neue Kennzeichnung in Kraft. Danach wird die Lichtstärke in “Lumen” gemessen und nicht mehr vorrangig in “Watt”. Zudem erhalten Käufer von Energiesparbirnen auf der Verpackung mehr Informationen über die Farbe und Aufwärmzeit ihrer Leuchten.

von Mr. Yesbo

Viele Smartphones können laut “Test” mit iPhone mithalten

August 27, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die Konkurrenten des iPhone können mit dem Apple-Kulthandy laut Stiftung Warentest inzwischen oft mithalten. Viele Smartphones anderer Hersteller kosteten zudem deutlich weniger als das iPhone, berichtet die Stiftung Warentest in der neuen Ausgabe ihrer Zeitschrift “Test”. Das Leistungsangebot der Internethandys sei dabei meist das gleiche – doch nicht alle könnten überall überzeugen. “Test” empfiehlt daher, die Telefone im Detail zu vergleichen, um die Wahl nach den eigenen Prioritäten treffen zu können.

Im Vergleich der Warentester landete das neueste iPhone 4 auf Platz drei. Vor ihm platzierten sich zwei Nokia-Handys, obwohl deren Software von vielen anderen Smartphone-Experten weltweit mittlerweile als veraltet eingestuft wird. Zudem verfügt eines der beiden Handys nicht einmal über WLAN für eine drahtlose Internetverbindung etwa zuhause oder in Cafés – Nutzer müssen damit immer die oft teure Datenverbindung übers Handynetz wählen.

Beim iPhone, das in vielen Kategorien gut bis sehr gut abschnitt, bemängelten die Tester die bereits bekannten Empfangsprobleme: Wenn Nutzer das Apple-Handy ohne Schutzhülle in der Hand halten, ist der Empfang gestört, was nicht nur das Telefonieren und Surfen erschwert, sondern auch den Akku schneller leer werden lässt. Unabhängig davon hielt der iPhone-Akku im Test aber deutlich länger als bei vielen Konkurrenten, die teils schon nach zwei Stunden Surfen im Internet neu geladen werden müssen.

Nicht bewertet haben die Tester wiederum, wie gut sich kleine Zusatzprogramme – die sogenannten Apps – auf den Telefonen nutzen lassen. Davon bietet das iPhone am meisten, allerdings kontrolliert Apple genau, was es auf das Telefon lässt. Auch muss das Telefon zunächst über ein spezielles Computerprogramm von Apple freigeschaltet werden, was die Tester wiederum bemängelten. Auch das Handy-Betriebssystem Android von Google bietet eine große Auswahl an Apps, das beste Android-Handy landete im Test allerdings erst auf Platz zehn. Das beste Smartphone mit dem System Windows Mobile wiederum belegte Platz sechs.

von Mr. Yesbo

74 Gasversorger erhöhen die Preise

August 24, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Mit Beginn der Heizsaison werden für Millionen von Gaskunden die Preise wieder steigen. 74 Gasversorger hätten bereits Preiserhöhungen bis zu 19,2 Prozent in den kommenden Monaten angekündigt. Im Durchschnitt steigen die Preise demnach um 8,9 Prozent. Mehr als 40 Unternehmen würden ihre Preise im September und Oktober aber auch senken.

Betroffen von steigenden Gaspreisen sind Kunden der Berliner GASAG sowie Verbraucher in Karlsruhe, Ulm, Wiesbaden, Oberhausen, Saarbrücken und Wolfsburg. Bei den Großversorgern Eon und EnBW gebe es bislang noch keine Ankündigungen von Preiserhöhungen. RWE hatte zugesichert, die Preise bis Jahresende nicht anzuheben.

Gaskunden in Bielefeld, Bayreuth, Jena oder Baden-Baden dagegen können sich laut Toptarif über sinkende Preise freuen. In den vergangenen Jahren seien die Preisanpassungen der Branche noch sehr einheitlich gewesen. Grund seien die relativ starren Ölpreisbindungen gewesen. In diesem Jahr dagegen ließen sich große Unterschiede ausmachen. Versorger, die die Preise senken, verweisen demnach darauf, dass sie in der Lage waren, Gas günstiger zu beschaffen.

Der mittelfristige Trend zeige allerdings nach oben. Spätestens zu Beginn des kommenden Jahres drohten wieder flächendeckende Preiserhöhungen. Grund seien das anhaltend hohe Preisniveau bei Roh- und Heizöl sowie die sich verfestigende Erholung der Weltwirtschaft.

von Mr. Yesbo

Google bei Street-View-Widersprüchen mit Technikproblemen

August 18, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Mit Technikproblemen ist beim Internetkonzern Google die Widerspruchsfrist für den Straßenbilderdienst Street View angelaufen. Hausbesitzer und Mieter können seit heute auch über das Internet Einspruch einlegen, was zunächst aber nicht auf allen Internet-Programmen möglich war, wie Google bestätigte. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) forderte eine Verlängerung der Widerspruchsfrist auf acht Wochen.

Die vergangene Woche angekündigte Online-Funktion für Hausbesitzer und Mieter stehe “ab sofort” auf der Internetseite von Google zur Verfügung, teilte Google Deutschland in Hamburg mit. Mit dem Internet-Werkzeug könnten Verbraucher ihre Immobilie bei dem umstrittenen Straßenbilderdienst unkenntlich machen lassen, bevor Street View wie angekündigt zum Jahresende auch in Deutschland an den Start geht. Daneben könnten Verbraucher nach wie vor per Brief oder E-Mail Widerspruch einlegen.

Die Widerspruchsfrist laufe wie geplant am 15. September um 24.00 Uhr aus, teilte Google mit. Damit hielt Google trotz Kritik von Verbraucherschützern und Politikern an seinem bisherigen Zeitplan fest.

Verbraucherschutzministerin Aigner hatte bereits zu Wochenbeginn eine deutliche Verlängerung der Frist gefordert, um Hausbesitzern und Mietern auch in den Bundesländern genug Zeit für einen Widerspruch zu geben, in denen momentan noch Sommerferien sind. Nun forderte die Ministerin eine Verlängerung von vier auf acht Wochen. “Eine Verdopplung der Frist wäre wünschenswert”, sagte eine Sprecherin von Aigner.

Ein Google-Sprecher bestätigte, dass das neue Widerspruchsformular im Internet in den ersten Stunden nach dem Start “nicht auf allen Internet-Browsern funktioniert” habe. Probleme habe es unter anderem mit dem Internet Explorer von Microsoft gegeben, sagte der Google-Sprecher. Den Browser nutzen zwei Drittel der Internetnutzer. Am Nachmittag erklärte das Unternehmen den Fehler für behoben.

Politiker von FDP und SPD sprachen sich erneut für klare Gesetze für Internet-Dienste wie Street View aus. Es müsse dafür gesorgt werden, dass Unternehmen sich vor Veröffentlichung von Daten wie bei Street View künftig “in vielen Fällen” erst die Genehmigung von Verbrauchern einholen müssen, sagte FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt “Handelsblatt Online”. SPD-Medienexperte Siegmund Ehrmann erklärte, die Widerspruchsrechte von Verbraucher müssten “besser abgesichert” werden.

von Mr. Yesbo

Google startet Widerspruchsfrist gegen Street View

August 17, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Hausbesitzer und Mieter können bei Google nun auch über das Internet Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser bei Street View einlegen. Die vor Tagen vom US-Konzern angekündigte Online-Funktion stehe “ab sofort” auf der Internetseite von Google zur Verfügung, teilte Google Deutschland am Dienstag in Hamburg mit. Mit dem Internet-Werkzeug könnten Hausbesitzer und Mieter ihre Immobilie bei dem Straßenbilderdienst unkenntlich machen lassen, bevor Street View wie angekündigt zum Jahresende auch in Deutschland an den Start geht. Daneben könnten Verbraucher nach wie vor per Brief oder E-Mail Widerspruch einlegen.

Ein Google-Sprecherin sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Widerspruchsfrist laufe wie geplant am 15. September um 24.00 Uhr aus. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) fordert eine deutliche Verlängerung, um Hausbesitzern und Mietern auch in den Bundesländern genug Zeit für einen Widerspruch zu geben, in denen momentan noch Sommerferien sind.

Google hatte vergangene Woche angekündigt, Street View noch dieses Jahr für die 20 größten deutschen Städte zu starten. Mit Street View können sich Internet-Nutzer in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät.

Weitere Informationen im Internet unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/

von Mr. Yesbo

Aigner kritisiert Street-View-Widerspruchsfrist als zu kurz

August 16, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat die vierwöchige Widerspruchsfrist für den umstrittenen Straßenbilderdienst Street View von Google als zu kurz kritisiert. Vor allem für Bundesländer, in denen derzeit Ferien seien, halte sie “eine Verlängerung für zwingend erforderlich”, sagte Aigner am Montag dem Bayerischen Rundfunk. Sie werde deswegen weiter mit Google über eine Ausdehnung der Frist verhandeln, sagte die Ministerin.

Der US-Internetkonzern Google will Mietern und Hausbesitzern in Deutschland ab dieser Woche ermöglichen, bis 15. September mit einer speziellen Anwendung Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser einzureichen. Allerdings nannte der Konzern auch am Montag auf Anfrage keinen genauen Termin, ab wann die Widersprüche möglich sein werden. Widersprüche per Brief oder E-Mail können nach Angaben des Unternehmens bereits eingereicht werden.

Google hatte angekündigt, Street View noch in diesem Jahr für die 20 größten deutschen Städte zu starten. Mit Street View können Internet-Nutzer sich in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät.

von Mr. Yesbo

Street View: Länder und Datenschützer fordern “Lex Google”

August 15, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die Debatte um den umstrittenen Internetdienst Google Street View ebbt nicht ab: Während Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” eine schnelle Gesetzesänderung ablehnte, drängen Bundesländer und Datenschützer auf klare Regeln. Bei dem Internetkonzern gingen offenbar schon viele Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häusern in seinem Bilderdienst ein.

Google hatte angekündigt, seinen umstrittenen Bilderdienst Street View noch in diesem Jahr zunächst für die 20 größten deutschen Städte zu starten. Der Konzern geht von einer fünfstelligen Zahl an Widersprüchen gegen die Abbildung von Gebäuden aus, berichtet die “Berliner Zeitung” mit Berufung auf einen Unternehmenssprecher. Google hatte zugesagt, Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häuser-Fotos im Internet zu berücksichtigen und die Abbildungen unkenntlich zu machen.

“Wenn sich das Unternehmen aber nicht an seine Zusagen hält, hätte ich wenig in der Hand”, sagte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar der “Süddeutschen Zeitung”. Caspar mahnte deshalb ein rasche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes an. Der Staat müsse “Regeln schaffen, die einen wirksamen Datenschutz möglich machen”. Street View ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät.

Auch in den Bundesländern wächst der Druck auf die Bundesregierung. Der Plan von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), Google zur Einhaltung von Regeln zu zwingen, “wird ohne gesetzliche Regelung scheitern”, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) der “Frankfurter Rundschau”. Auf Initiative Hamburgs habe der Bundesrat bereits einen Gesetzentwurf für sogenannte Geodatendienste vorgelegt, der unter anderem eine Unkenntlichmachung von Auto-Kennzeichen und ein Widerspruchsrecht für Betroffene vorsieht.

Bundesinnenminister de Maizière betonte hingegen, es gehe “um mehr als Google View”. Deswegen halte er einen einzelfallbezogenen Gesetzentwurf des Bundesrates, eine Art “Lex Google”, für unzureichend. “Der Blick auf die Risiken und Sorgen, die wir ernst nehmen, darf die vorhandenen Chancen und Vorteile nicht außer Acht lassen”, sagte der CDU-Politiker der “F.A.S.”

Ähnlich äußerte sich Aigner. Zugleich zeigte sie Verständnis für die Bedenken. Die Bundesregierung sei sich einig, dass das Datenschutzrecht ans Internet-Zeitalter angepasst werden müsse, sagte sie der Zeitung.

von Mr. Yesbo

Klare Regeln für Street View

August 14, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucherschützer haben von der Bundesregierung klare Datenschutz-Regeln für Internet-Straßenbilderdienste wie Google Street View gefordert. Das Recht auf Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos bei solchen Diensten, auf denen Wohnhäuser, Menschen oder Autos mit Nummernschildern zu sehen sind, müsse gesetzlich verankert werden, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Google wollte unterdessen noch immer nicht mitteilen, wann genau ab kommender Mieter und Hausbesitzer Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Immobilien über das Internet einlegen können.

Ob ein Widerspruchsrecht für die Veröffentlichung von Bildern bei Internet-Diensten wie Google Street View grundsätzlich besteht, ist “nach geltender Rechtslage strittig”, erklärte der vzbv. Die gesetzliche Verankerung eines Widerspruchsrechts sei deshalb nötig. “Bisher betrachtet Google dies eher als Kulanz”, erklärte der vzbv. Auch Politiker der Regierungskoalition und anderer Parteien hatten in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit Street View gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz der Privatsphäre gefordert. Daneben müsse klargestellt werden, dass Unternehmen, die in Deutschland Daten sammeln, auch deutschen Datenschutzrecht unterliegen, forderte der vzbv.

Google hatte diese Woche angekündigt, seinen umstrittenen Bilderdienst Street View noch in diesem Jahr zunächst für die 20 größten deutschen Städten zu starten. Mit Street View können Internet-Nutzer sich in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und dabei Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Street View gibt es bereits in 23 Ländern.

Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät. Google bot Mietern und Hausbesitzern in Deutschland deswegen an, deren Häuser unkenntlich zu machen. Ab der kommenden Woche können Mieter und Hausbesitzer in den betroffenen 20 Städten für vorerst vier Wochen – bis zum 15. September – vorab Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Gebäude einzulegen. Wann genau diese Einspruchsmöglichkeit über die Google-Internetseite möglich sein wird, wollte der Konzern wie bereits in den vergangenen Tagen nicht bekannt geben.

Der vzbv riet Mietern und Hausbesitzern, sie sollten “bei der aktuell hitzigen Debatte eine kühlen Kopf bewahren und sich nicht verunsichern lassen”. Letztlich gehe es um die Frage, ob sie wollten, dass bei Google künftig eine Straßenansicht ihres Hauses öffentlich verfügbar sei. Wollten sie dies nicht, sollten sie einfach widersprechen.

von Mr. Yesbo

Härteres Vorgehen gegen Internet-Abofallen gefordert

August 13, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucherschützer haben im Kampf gegen Abo- und Kostenfallen dubioser Internetanbieter mehr Unterstützung durch Politik und Justiz eingefordert. “Allein können wir die Auseinandersetzung nicht gewinnen”, erklärte der Rechtsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Martin Madej, in Berlin. Zwar habe sein Verband erst kürzlich wieder mit zwei Unterlassungsklagen wegen mangelnder Kostentransparenz gegen zwei Anbieter Erfolg gehabt. Doch renne der Verband “stetig hinterher.” Die Politik müsse gegen das Problem einschreiten, Staatsanwaltschaften konsequenter vorgehen, forderte Madej.

Bei sogenannten Abofallen im Internet ködern Anbieter Verbraucher mit angeblich kostenlosen Informations- oder Serviceangeboten. Wenn die Verbraucher sich mit ihren persönlichen Daten registrieren, willigen sie im Kleingedruckten in kostenpflichtige Abonnements ein und erhalten Rechnungen und Mahnungen für Bezahldienste, die sie nicht haben wollten.

Der Internet-Branchenverband Bitkom riet Nutzern deshalb generell zu einem “gesunden Misstrauen”, wenn angeblich kostenlose Web- und Serviceangebote eine Registrierung mit Namen, Anschrift, Telefonnummern oder sogar Kreditkarten- und Bankdaten verlangten. Für Gratis-Downloads sei dies in aller Regel unnötig. Außerdem sollten Verbraucher gerade bei unbekannten Anbietern stets sorgfältig das Kleingedruckte lesen.

Zahlungsaufforderungen sollten Internetnutzer ignorieren und den angeblichen Vertrag eventuell anfechten, wie Bitkom empfahl. Vor Gericht habe ein solcher Vertrag nur Bestand, wenn der Anbieter nachweisen könne, dass der Kunde über alle Bedingungen des Angebots informiert war und diese bewusst akzeptierte. Unseriöse Abofallen-Betreiber könnten sich damit so gut wie nie durchsetzen und schreckten vor Gerichtsprozessen zurück.

von Mr. Yesbo

Verbände rufen zu Widerstand gegen Google Street View auf

August 11, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Nach dem Verband der Hauseigentümer hat auch der Deutsche Mieterbund (DMB) dazu aufgerufen, Widerspruch gegen das Street-View-Projekt von Google einzulegen. Ebenso wie Datenschützern ist den Verbänden die von dem Internetkonzern dafür eingeräumte Frist von noch vier Wochen viel zu kurz. Politiker der Opposition warfen der Regierung vor, sich von Google überrumpeln zu lassen.

“Ich empfehle allen Hauseigentümern und Mietern, die nicht wollen, dass ihr Haus, ihr Garten, ihre Wohnung über Google Street View im Internet vermarktet wird, Widerspruch einzulegen”, erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. Ebenso wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz und weitere Verbände stellte der DMB dafür auf seiner Internetseite Musterbriefe bereit.

Der Eigentümerverband “Haus & Grund Deutschland” verwies darauf, dass Haus- und Wohnungseigentümer ein Recht darauf haben, dass Bilder ihrer Häuser geschwärzt werden, so dass diese nicht bei Google Street View erscheinen. Verbandspräsident Rolf Kornemann kritisierte in der in Halle erscheinenden “Mitteldeutschen Zeitung” zudem die Höhe, aus der die Google-Fotos gemacht wurden: “Hecken und Zäune, die als Sichtschutz gedacht sind, wurden so umgangen.”

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wandte sich im Sender N24 gegen die Absicht von Google, das von dem Unternehmen versprochene Internet-Werkzeug für Widersprüche nach vier Wochen abzuschalten. Zudem sei unklar, auf welchem Weg danach Widerspruch eingelegt werden könne. Der für Google in Deutschland zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar forderte Google auf, die gesetzte Vier-Wochen-Frist zu verlängern.

Vorsichtig äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). “Wir müssen sehr sorgfältig darauf achten, wann Quantität in Qualität umschlägt und aus etwas Normalem, der Blick auf eine Häuserfassade mit Klingelschildern und Briefkästen, ein weltweit möglicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen werden kann”, sagte er den Zeitungen der WAZ-Gruppe. Er kenne zwar noch keine Details. “Aber ich begrüße das Widerspruchsrecht, das Google einräumt”, fügte der Minister hinzu.

“Die Bundesregierung hätte längst eine solide gesetzliche Grundlage zum Schutz der Privatsphäre im Internet schaffen müssen”, erklärte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Er warf Google zugleich vor, die Menschen mit dem Vorhaben zu überrumpeln.

von Mr. Yesbo

Roaming-Preisgrenze schützt nicht vor hohen Internetkosten

Juli 21, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die neue Preisobergrenze für Internetnutzung per Handy auf Auslandsreisen in der EU schützt Verbraucher nach Angaben von Mobilfunkexperten nicht grundsätzlich vor hohen Kosten. So unterscheiden sich trotz der Kostengrenze von 60 Euro die Preise pro Megabyte-Dateneinheit unter den vier deutschen Mobilfunk-Netzbetreibern innerhalb der EU um teils über vier Euro, wie das Online-Tarifportal Check24 in München mitteilte.

Außerhalb der EU, wo die Kostengrenze nicht gilt, lägen die Preisunterschiede pro Dateneinheit noch weitaus höher. Beim Surfen in der Türkei etwa unterschieden sich die Kosten zwischen den Anbietern um teils über zwölf Euro je Megabyte.

Verbraucher sollten daher auf niedrige Preise für Megabyte-Einheiten achten sowie auf eine günstige Taktung, für die kleinere Einheiten als ein Megabyte berechnet werden, empfahl Check24. Der Branchenverband Bitkom rät Verbrauchern auch dazu, günstigere Alternativen fürs Internetsurfen im Ausland im Blick zu behalten, etwa die möglicherweise sogar kostenlosen Funknetzwerke in Hotels oder Cafés sowie die Nutzung von Internetcafés. Allerdings sollten Verbraucher speziell in Internetcafés auch auch ihre Datensicherheit achten. Für Langzeiturlauber könne es sich auch lohnen, Mobilfunkkarten von ausländischen Anbietern zu kaufen – egal ob für die Internetnutzung oder fürs Handytelefonieren, erklärte Bitkom.

von Mr. Yesbo

Offenbar Sicherheitsmängel bei elektronischem Brief De-Mail

Juli 21, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die von der Bundesregierung geplante Einführung eines elektronischen Briefs weist offenbar deutliche Sicherheitslücken auf: Mehrere Computerexperten und Verbandsvertreter hätten davor gewarnt, die sogenannte De-Mail wie geplant im kommenden Jahr einzuführen, berichtet die “Frankfurter Rundschau”. Grund sei, dass die elektronische Post bei der Weiterleitung durch das Internet nicht durchgängig verschlüsselt sei.

“Die Sicherheitslücken sind nicht zu übersehen”, sagte Thomas Lapp, Anwalt und IT-Experte der Bundesrechtsanwaltskammer der Zeitung. Auf den Servern würden die Mails aus technischen Gründen kurz entschlüsselt und sofort wieder verschlüsselt. In diesen Momenten sei es theoretisch möglich, die De-Mail zu kopieren oder zu manipulieren – wenn es, wie in der Vergangenheit schon vorgekommen, Hackern gelänge, in die Server der Anbieter einzudringen. Das System funktioniere wie ein Brief, der bis zu zweimal unterwegs geöffnet und in ein neues Kuvert gesteckt werde, sagte Lapp. “Das Versprechen, so sicher wie ein Brief zu sein, wird damit nicht eingehalten.”

Die Deutsche Telekom bestätigte, dass De-Mails kurz geöffnet werden. “Im De-Mail-System werden die Mails für den Bruchteil einer Sekunde auf den Servern der Provider entschlüsselt und sofort wieder verschlüsselt und dann weitergeschickt”, sagte Gert Metternich, Projektleiter der Telekom. Dies geschehe aber auf Servern, die staatlich überprüften Sicherheitsstandards entsprächen und abgeschottet seien. “Insofern haben wir überhaupt keine Bedenken, dass die De-Mails nicht sicher sind.” In Konkurrenz zu De-Mail hatte die Deutsche Post Mitte Juli einen eigenen “E-Postbrief” vorgestellt, nachdem sie aus dem von der Bundesregierung unterstützten Projekt nach anfänglicher Mitarbeit ausgestiegen war.

von Mr. Yesbo

Bund will 2011 Benzin mit höherem Biosprit-Anteil einführen

Juli 15, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Autofahrer sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab kommendem Jahr Kraftstoff mit einem höheren Biosprit-Anteil tanken können. Zwei Jahre nach dem Aus der geplanten Biosprit-Verordnung gebe es einen neuen Vorstoß, Benzin mit einem Biosprit-Anteil von bis zu zehn Prozent zuzulassen, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums am Mittwoch in Berlin. Autofahrer sollen an den Tankstellen demnach aber auch weiterhin normalen Kraftstoff tanken können, der bereits jetzt verpflichtend einen Biosprit-Anteil von bis zu fünf Prozent haben darf. Die Tankstellen sollen den herkömmlichen Kraftstoff “unbefristet” zusätzlich zum neuen Sprit mit dem zehnprozentigen Bio-Anteil verkaufen.

Der neue Kraftstoff mit dem höheren Bio-Anteil solle ab 2011 eingeführt werden, sagte der Sprecher des Umweltministeriums. Die Bundesregierung habe am Mittwoch eine Verordnungsermächtigung beschlossen, die es dem Bundesumweltministerium erlaubt, den Mineralölkonzernen die Einführung des Kraftstoffs mit dem höheren Bio-Anteil zu ermöglichen. Das Umweltministerium werde eine entsprechende Verordnung erlassen. Das Vorhaben müsse aber noch vom Bundesrat gebilligt werden. Mit der Biosprit-Verordnung setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, die von den Mitgliedsstaaten fordert, den Biosprit-Anteil am Kraftstoffverbrauch zu erhöhen.

Ex-Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte vor zwei Jahren die Einführung des E10 genannten Kraftstoffs gestoppt, der bis zu zehn Prozent Bio-Ethanol enthält. Damals hatte es massive technische Bedenken an dem Vorstoß gegeben und drastischen Widerstand von Automobilclubs. Millionen von Fahrzeugen vor allem ausländischer Hersteller drohten nach Angaben der Autoindustrie den neuen Kraftstoff nicht zu vertragen. Befürchtet wurden unter anderem Schäden an Benzinpumpen und Benzinschläuchen. Widerstand regte sich auch deswegen, weil betroffene Autofahrer mit Fahrzeugen, die E10 nicht vertragen, dauerhaft auf das teurere Super Plus als Ersatz ausweichen sollten.

von Mr. Yesbo

Deutsche Post startet Online-Brief

Juli 15, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucher können künftig elektronische Briefe sicher über das Internet verschicken. Die Deutsche Post startete am Mittwoch ihren neuen Online-Brief, der technisch einer E-Mail gleicht, aber “genauso verbindlich, vertraulich und verlässlich” sein soll wie herkömmliche Briefe auf Papier, wie der Konzern in Bonn mitteilte. Das Porto für den “E-Postbrief” soll demnach wie bei normalen Briefen 55 Cent kosten.

Verbraucher können sich ab sofort kostenlos eine Adresse für den neuen elektronischen Briefversand bei der Post sichern, wie der Konzern mitteilte. Dies sei über eine spezielle Internetseite der Post möglich. Das Online-Brief-Konto werde dann nach einer persönlichen Identifizierung in einer Post-Filiale freigeschaltet. Für die Identifizierung sei der Personalausweis oder ein Reisepass nötig. Bei den Adressen für den Online-Brief handle es sich um E-Mail-Adressen, bestehend aus dem Vor- und Nachnamen sowie der Endung “@epost.de”.

Die Deutsche Post bietet damit als erstes Unternehmen in Deutschland einen solchen Online-Brief an. Online-Briefe sollen den rechtssicheren Briefverkehr über das Internet ermöglichen, etwa zwischen Verbrauchern und Behörden oder Unternehmen für den Versand offizieller Schreiben oder von Rechnungen. Die Bundesregierung muss hierfür aber noch die Regularien festlegen. Diese treten voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft. Verschicken und empfangen können Nutzer den Online-Brief der Post damit schon jetzt, wirklich rechtssicher ist der E-Postbrief aber erst ab dem kommenden Jahr.

Nutzer des Online-Briefs könnten künftig wählen, ob die Internet-Briefe elektronisch zugestellt oder von der Post ausgedruckt und durch einen Briefträger übermittelt werden, teilte die Deutsche Post mit. Der Preis bleibe dabei der gleiche. Auch sei es möglich, besonders wichtige Dokumente künftig als Einschreiben zu verschicken oder Farbausdrucke von Briefen zu machen. Solche Zusatzleistungen kosteten allerdings extra.

Mit dem E-Postbrief bringe die Post “das Briefgeheimnis ins Internet”, erklärte der fürs Briefgeschäft des Konzerns verantwortlich Vorstand, Jürgen Gerdes. Bei dem Verfahren wird die Information verschlüsselt übermittelt. Dadurch soll verhindert werden, dass Dritte die Information mitlesen oder manipulieren können – was bei herkömmlichen E-Mails nicht gewährleistet ist. Durch die einmalige Identifizierung der E-Postbrief-Teilnehmer in einer Filiale bestehe zudem Gewissheit über die Identität von Absender und Empfänger.

Die Deutsche Post hatte ihren Online-Brief von langer Hand vorbereitet. Dabei kooperiert sie zunächst mit einer Gruppe anderer Unternehmen und der Bundesregierung, die zusammen ein “De-Mail” genanntes Verfahren für den Versand sicherer elektronischer Briefe entwickelten. Jedoch verabschiedete sich die Post aus dem Projekt.

Der Online-Brief der Wettbewerber aus dem De-Mail-Projekt wird erst im kommenden Jahr starten. Zu den beteiligten Unternehmen gehören die Deutsche Telekom und die E-Mail-Anbieter GMX und Web.de. Dort können sich Verbraucher bislang nur Adressen für den Internet-Briefversand reservieren. Die Telekom hatte bereits angekündigt, Nutzern “eine Anzahl” von Online-Briefen kostenlos gewähren zu wollen.

von Mr. Yesbo

Denkspiele sind die beliebtesten Computerspiele

Juli 13, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Denk- und Strategiespiele sind einer Umfrage zufolge die beliebtesten Computerspiele. Etwa 30 Prozent der Video- und Computerspieler ab 14 Jahren bevorzugen Spiele, die geistig fordern, wie eine am Dienstag veröffentlichte Umfrage für den Branchenverband Bitkom ergab. 22 Prozent der Befragten spielen demnach am liebsten Actionspiele – nur bei Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren sind es 32 Prozent. “Das Klischee vom dummen Rumballern am PC oder der Spielkonsole sollte allmählich revidiert werden”, erklärte Bitkom-Vizepräsident Achim Berg.

Der Umfrage zufolge spielen 18 Prozent der Computerspieler gerne sogenannte Casual Games – einfache Spiele wie Memory oder Puzzeln zur Zerstreuung. Neun Prozent greifen am liebsten zu Rollenspielen und virtuellen Welten, fünf Prozent zu Fitness-Spielen. Simulationsspiele lieben vier Prozent, Jump’n Run-Spiele, bei denen sich die Spielfigur laufend und springend fortbewegt, drei Prozent der Spieler. Jeder sechste Befragte geht zum Spielen ins Internet. Das Meinungsforschungsinstitut Aris befragte für Bitkom 289 Video- und Computerspieler über 14 Jahre.

von Dietl

Sonnenschutz aus der Versandapotheke

Juli 13, 2010 in Verbrauchertipps von Dietl

Wenn die Sonne mal wieder scheint, der Ausflug ins Schwimmbad oder an den Strand schon steht, sollte man in keinem Falle, das wohl wichtigste dabei vergessen. Den Sonnenschutz. Welche schlimmen Folgen das nicht benutzen des Sonnenschutzes für die Haut haben kann, ist allgemein bekannt.
Es ist aber nicht nur wichtig, irgend einen Sonnenschutz zu nutzen, sondern es sollte auch das richtige Produkt für Sie sein. Je nach Hauttyp, braucht vielleicht jeder Mensch einen individuell anderen Sonnenschutz. Desweiteren sollte immer auf eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit des Sonnenschutzes geachtet werden. Lassen Sie sich notfalls in einer Apotheke beraten, um den richtigen Sonnenschutz zu bekommen.
In unsere Versandapotheke bieten wir natürlich eine Reihe an hochqualitativen Sonnenschutz-Produkten an. Wir führen unter anderem, Produkte von den Marken Vichy, Avene und Eucerin. Diese bringen ausgeschlossen eine hohe Sicherheit und Qualität mit sich. Durch das lange bestehen und die immer wieder zahlreichen durchgeführten Tests, sind die Produkte Inhalt Vichy, Avene und Eucerin zu recht etabliert und gelten als einer der zuverlässigsten Wege, richtig und sicher in der Sonne zu baden.
Vichy, Avene und Eucerin, haben im allgemeinen eine sehr gute Hautverträglichkeit. Die Produkte Vichy, Avene und Eucerin, sind alle allergiegetestet und sind daher ebenso Ideal zu empfehlen für Allergiker.
Die teils mineralischen Inhaltsstoffe, bieten einen hohen Lichtschutzfaktor und einen hohen Sonnenschutzfaktor.
Desweiteren, sind die Produkte auch gut für Kinder geeignet. Die genannten Sonnenschutz-Produkte sind alle Wasserfest und schützen Ihre Haut, durch das ständige Abgeben von Feuchtigkeit, gut und zuverlässig vor dem austrocknen in der Sonne. Sie sind durch diese Produkte wirklich sicher vor Sonnenbrand, Pigmentflecken und vorzeitiger Hautalterung durch die Sonne geschützt.
Die genannten Marken führen ein sehr breites Sortiment an Sonnencremes. Außer dem gezielten Sonnenschutz findet man unter anderem ebenso Cremes für nach dem Sonnen. So genannte After Lotionen.
Sie können in jedem Fall ohne Bedacht, auf diese getesteten und hochwertigen Sonnenschutz-Produkte zurückgreifen und bei der richtigen Anwendung, steht dem sicheren Sonnenbaden damit nichts mehr im Wege.
Die Sonnenschutzprodukte Vichy, Avene und Eucerin können Sie natürlich einfach und bequem, in unserem Apotheken-Versand online bestellen. Die Bestellung in unserem Versand-Shop ist natürlich absolut risikofrei und einfach.

von Mr. Yesbo

Mobilfunkwelt LTE

Juli 9, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die schnelle mobile Datenübertragung per UMTS ist seit Jahren Standard. Jetzt schicken sich die Mobilfunkbetreiber allerdings daran, dieses System schon wieder in den Ruhestand zu versetzen. “Long Term Evolution” (LTE) soll Nutzern von unterwegs künftig schnelle Downloads und aufwendige Spiele auf dem Handy ermöglichen.

Der sogenannte Mobilfunk der vierten Generation, LTE, soll mehr als zehnmal schneller sein als UMTS samt Ausbaustufe HDSPA. Damit sind Geschwindigkeiten von theoretisch maximal 14,4 Megabit pro Sekunde (Mbit) möglich. LTE schafft in Testnetzen bereits jetzt 170 Mbit, in einem bestimmten Rahmen sogar 300 Mbit. Erste Geräte hätten im Labor sogar bereits erfolgreich 1,2 Gigabit erreicht, sagt Experte Wolfgang Boos von der Zeitschrift “Connect”.

Mit einer solchen Geschwindigkeit würde man über 150 Megabyte in der Sekunde herunterladen, damit hätte man eine herkömmliche CD-Rom nach fünf Sekunden Download bereits auf der Festplatte: “Das ist ein große Wurf.” Das System ist außerdem fixer als ein üblicher DSL-Anschluss – das könnte dem mobilen Internet dann auch endgültig zum Durchbruch verhelfen.

Die sogenannte Latenzzeit, also die Geschwindigkeit, in der das Netz auf eine Anfrage antwortet, liegt bei zehn Millisekunden. Das ist die Hälfte dessen, was ein Festnetzanschluss schafft, und bedeutet, dass eine Internetseite direkt nach dem Druck auf die Enter-Taste oder einem Klick auf einen Link auf dem Bildschirm erscheint. “Eine solche Geschwindigkeit ist zum Beispiel bei eBay wichtig, wenn eine Auktion fast vorbei ist”, sagt Boos.

Ebenso bringe sie eine echte Beschleunigung bei Internetseiten, die viele Inhalte nachladen – etwa multimediale Zeitungsportale. Möglich wird das durch eine neue Technik: Bei LTE kommt im Gegensatz zu UMTS dasselbe Protokoll wie beim Internet selbst zum Einsatz. Durch den Wegfall komplizierter Übersetzungen von einer Technologie in die andere wird die Technik zudem billiger.

Erst im Mai wurden die Sendelizenzen von der Bundesnetzagentur für knapp fünf Milliarden Euro versteigert. Für den Mobilfunkkunden ergeben sich viele Vorteile. Zum einen ist das eben der rasend schnelle Aufbau von Internetseiten. Zum anderen ermöglicht LTE aber auch, Daten zu priorisieren und eine Bandbreite zu garantieren. Das ist unter UMTS nicht möglich. Hier bekommt jeder die Geschwindigkeit, die gerade zur Verfügung steht.

Das bedeute das Ende der Einheitstarife, wie sie jetzt für mobiles Surfen angeboten werden, vermutet Boos: “Wer eine garantierte Bandbreite haben will, wird wohl zukünftig zur Kasse gebeten.” So kann er sich einen allgemeinen Tarif vorstellen, außerdem Extrakosten für eine garantierte Bandbreite oder eine bevorzugte Behandlung der Anfrage, was auch erstmals von LTE ermöglicht wird.

Wann genau die Nutzer in Deutschland auf LTE-Technik zugreifen können, steht noch nicht fest. Entsprechende USB-Sticks für den Laptop sind bereits in der Entwicklung. Wahrscheinlich Ende des Jahres würden die ersten Smartphones mit LTE präsentiert werden, sagt Boos.

Die Netzbetreiber stecken eine Menge Energie in das System LTE. Für sie ist der Betrieb günstiger als UMTS, außerdem gibt es noch Potenzial für Weiterentwicklungen. Für Boos handelt es sich bei LTE im eine “echte Revolution”: “LTE ist bereits in den Feldversuchen mehr, als UMTS je war.”

von Mr. Yesbo

Kürzung der Solarförderung erst ab 1. Oktober voll wirksam

Juli 9, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Wer in den nächsten Monaten eine Solaranlage auf seinem Dach montiert, erhält noch etwas mehr Förderung als bisher geplant. Der Bundesrat billigte den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss. Damit wird die Förderung mit Stichtag 1. Juli zunächst nur um 13 Prozent abgesenkt. Zum 1. Oktober folgt dann ein zweiter Kürzungsschritt um zusätzliche drei Prozent.

Ein Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, dagegen Einspruch zu erheben und weniger stark zu kürzen, fand keine Mehrheit. Zunächst war geplant gewesen, die Förderung von Solaranlagen auf Dächern gleich um 16 Prozent zu senken.

Bei Anlagen auf Freiflächen soll die Kürzung zunächst zwölf statt 15 Prozent betragen, bei Anlagen auf Konversionsflächen – ehemals industriell oder militärisch genutzte Flächen – acht statt elf Prozent. Ab 1. Oktober wird die Förderung dann für alle Arten von Anlagen um drei Prozent zusätzlich gekürzt.

Die Koalition aus Union und FDP hatte im Frühjahr nach langer Diskussion mit ihrer Bundestagsmehrheit beschlossen, dass Betreiber neuer Solaranlagen weniger Geld erhalten sollen, nachdem bereits zu Jahresbeginn planmäßig Einschnitte in Kraft getreten waren. Die beschlossenen Kürzungen waren bei den Bundesländern aber auf Widerstand gestoßen. Sie forderten eine weniger starke Kürzung der Subventionen. Der Bundesrat hatte deshalb Anfang Juni den Vermittlungsausschuss angerufen. Am Donnerstag hatte bereits der Bundestag den dort erzielten Kompromiss gebilligt.

von Mr. Yesbo

EU verhängt Millionenstrafe gegen Badewannen-Kartell

Juni 24, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucher in Deutschland und fünf anderen EU-Ländern haben jahrelang zuviel Geld für Badewannen, Waschbecken, Armaturen und sonstige Badezimmerausstattungen bezahlt. Ein Kartell von 17 Anbietern habe zwischen 1992 und 2004 die Preise für Sanitärkeramik abgesprochen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Neben den Strafzahlungen der EU droht den Unternehmen nun auch eine Klage eines deutschen Handwerkerverbandes.

Unter den Firmen sind namhafte Anbieter wie Grohe und Villeroy & Boch aus Deutschland und Ideal Standard aus den USA. Die Kommission, die in der EU für einen fairen Wettbewerb sorgen soll, verhängte Bußen in Höhe von rund 622 Millionen Euro. “Das Kartell hat Betrieben wie Bauunternehmen und Installateuren, aber letzten Endes auch zahlreichen Familien geschadet”, begründete Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia die Entscheidung.

Die Firmen sprachen sich der Kommission zufolge unter anderem auf Treffen von Fachverbänden ab. “Dabei wurden Preiserhöhungen, Mindestpreise und Rabatte festgesetzt.” Es handle sich um “sehr schwere Verstöße” gegen das EU-Recht. Betroffen sind Verbraucher auch in Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Italien.

Zur Strafe müssen 16 Unternehmen Bußen zahlen. Sie reichen von rund 250.000 Euro für die italienische Firma RAF bis zu 326 Millionen Euro für Ideal Standard. Der deutsche Hersteller Villeroy & Boch muss mit 71,5 Millionen Euro die zweithöchste Strafe zahlen. Für Grohe sieht die Kommission ein Bußgeld von mehr als 50 Millionen Euro vor.

Die Höhe richtet sich unter anderem nach den Umsätzen. Der US-Hersteller Masco muss keine Strafe zahlen, da er der Kommission als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell lieferte. Auch Grohe und Ideal Standard nahmen die Kronzeugenregelung in Anspruch: Für ihre Mitarbeit bei der Aufklärung bekamen sie Nachlässe von je 30 Prozent gewährt.

Abgesehen davon erhalten weitere ungenannte Unternehmen Ermäßigungen, da sie in wirtschaftlichen Problemen stecken. Es sei nicht Ziel der Kartellpolitik, den Niedergang von Firmen zu beschleunigen, hieß es aus Brüssel. Unabhängig vom EU-Kartellverfahren können Einzelne oder Unternehmen, die von Kartellen geschädigt wurden, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen.

Der deutsche Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) kündigte bereits die Prüfung von Schadenersatzklagen an. Dazu sei der Verband “im Interesse unserer Betriebe” verpflichtet, sagte ZVSHK-Sprecher Frank Ebisch der “Badischen Zeitung” (Donnerstagsausgabe). Der Verband vertritt eigenen Angaben zufolge 30.000 Handwerksbetriebe in Deutschland.

Villeroy & Boch erklärte, eine Begründung des Bußgeldbescheids noch nicht erhalten zu haben, das Unternehmen werde aber “voraussichtlich” rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Auch Grohe teilte mit, rechtliche Schritte zu erwägen.

von Mr. Yesbo

Achtung Filesharing- „Abmahnungen“

Juni 22, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Achtung Abzocke!

Diese E-Mail kam gerade rein:

Grund:
Abmahnung Copyright Verletzung

Sehr geehrte(r) xxxxxxxxx / xxxxxxx,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:

xxxxxxxx ,xxxxx xxx xxxxx xxxxxxxxx.
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt:
Ihre E-Mail Adresse: xxxxxx@xxxxxx.de

Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 29.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse zahlung@neumann-lang.info
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte das Aktenzeichen : 223H/54G an

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,
NÜMANN + LANG – Rechtsanwälte
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NÜMANN + LANG Rechtsanwälte- Peter Nümann – Nico Arfmann -Kriegsstraße 45, D-76133 Karlsruhe – E-Mail Info@neumann-lang.info -Telefon +49 721 570 40 93-0 – Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr 8 40 10 11 55 Bankleitzahl 750 500 00 – Internet www.nuemann-lang.de