Nächtliches Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg ab 1. März

Februar 19, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

In Baden-Württemberg darf ab dem 1. März außerhalb von Gaststätten nachts kein Alkohol verkauft werden. An diesem Tag trete wie geplant eine von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Änderung im Ladenschlussgesetz in Kraft, teilte das Innenministerium in Stuttgart am Freitag mit.

CDU und FDP hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, den Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 22 Uhr und 5 Uhr an allen Verkaufsstellen zu verbieten, um den Alkoholmissbrauch und damit zusammenhängende Gewalttaten einzudämmen. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das sich zu einer derartigen Maßnahme entschloss. Als Verkaufsstellen gelten unter anderem Kioske sowie Tankstellen. “Mit dem Gesetz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, nächtlichen alkoholbedingten Straftaten und Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum wirksamer entgegenzutreten”, erklärte Innenminister Heribert Rech (CDU).

Ausgenommen von dem Verbot sind nach Angaben des Innenministeriums Hofläden, Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Betrieben sowie Läden innerhalb der Terminals von Flughäfen. Die jeweiligen Regierungspräsidien könnten bei lokalen Festen oder Märkten zudem Ausnahmen genehmigen. Auch der “Gassenschank” – der Außerhaus-Verkauf von Alkohol in Gaststätten – bleibt weiterhin gestattet.

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