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von Mr. Yesbo

Street View: Länder und Datenschützer fordern “Lex Google”

August 15, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die Debatte um den umstrittenen Internetdienst Google Street View ebbt nicht ab: Während Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” eine schnelle Gesetzesänderung ablehnte, drängen Bundesländer und Datenschützer auf klare Regeln. Bei dem Internetkonzern gingen offenbar schon viele Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häusern in seinem Bilderdienst ein.

Google hatte angekündigt, seinen umstrittenen Bilderdienst Street View noch in diesem Jahr zunächst für die 20 größten deutschen Städte zu starten. Der Konzern geht von einer fünfstelligen Zahl an Widersprüchen gegen die Abbildung von Gebäuden aus, berichtet die “Berliner Zeitung” mit Berufung auf einen Unternehmenssprecher. Google hatte zugesagt, Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häuser-Fotos im Internet zu berücksichtigen und die Abbildungen unkenntlich zu machen.

“Wenn sich das Unternehmen aber nicht an seine Zusagen hält, hätte ich wenig in der Hand”, sagte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar der “Süddeutschen Zeitung”. Caspar mahnte deshalb ein rasche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes an. Der Staat müsse “Regeln schaffen, die einen wirksamen Datenschutz möglich machen”. Street View ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät.

Auch in den Bundesländern wächst der Druck auf die Bundesregierung. Der Plan von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), Google zur Einhaltung von Regeln zu zwingen, “wird ohne gesetzliche Regelung scheitern”, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) der “Frankfurter Rundschau”. Auf Initiative Hamburgs habe der Bundesrat bereits einen Gesetzentwurf für sogenannte Geodatendienste vorgelegt, der unter anderem eine Unkenntlichmachung von Auto-Kennzeichen und ein Widerspruchsrecht für Betroffene vorsieht.

Bundesinnenminister de Maizière betonte hingegen, es gehe “um mehr als Google View”. Deswegen halte er einen einzelfallbezogenen Gesetzentwurf des Bundesrates, eine Art “Lex Google”, für unzureichend. “Der Blick auf die Risiken und Sorgen, die wir ernst nehmen, darf die vorhandenen Chancen und Vorteile nicht außer Acht lassen”, sagte der CDU-Politiker der “F.A.S.”

Ähnlich äußerte sich Aigner. Zugleich zeigte sie Verständnis für die Bedenken. Die Bundesregierung sei sich einig, dass das Datenschutzrecht ans Internet-Zeitalter angepasst werden müsse, sagte sie der Zeitung.

von Mr. Yesbo

Klare Regeln für Street View

August 14, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucherschützer haben von der Bundesregierung klare Datenschutz-Regeln für Internet-Straßenbilderdienste wie Google Street View gefordert. Das Recht auf Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos bei solchen Diensten, auf denen Wohnhäuser, Menschen oder Autos mit Nummernschildern zu sehen sind, müsse gesetzlich verankert werden, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Google wollte unterdessen noch immer nicht mitteilen, wann genau ab kommender Mieter und Hausbesitzer Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Immobilien über das Internet einlegen können.

Ob ein Widerspruchsrecht für die Veröffentlichung von Bildern bei Internet-Diensten wie Google Street View grundsätzlich besteht, ist “nach geltender Rechtslage strittig”, erklärte der vzbv. Die gesetzliche Verankerung eines Widerspruchsrechts sei deshalb nötig. “Bisher betrachtet Google dies eher als Kulanz”, erklärte der vzbv. Auch Politiker der Regierungskoalition und anderer Parteien hatten in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit Street View gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz der Privatsphäre gefordert. Daneben müsse klargestellt werden, dass Unternehmen, die in Deutschland Daten sammeln, auch deutschen Datenschutzrecht unterliegen, forderte der vzbv.

Google hatte diese Woche angekündigt, seinen umstrittenen Bilderdienst Street View noch in diesem Jahr zunächst für die 20 größten deutschen Städten zu starten. Mit Street View können Internet-Nutzer sich in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und dabei Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Street View gibt es bereits in 23 Ländern.

Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät. Google bot Mietern und Hausbesitzern in Deutschland deswegen an, deren Häuser unkenntlich zu machen. Ab der kommenden Woche können Mieter und Hausbesitzer in den betroffenen 20 Städten für vorerst vier Wochen – bis zum 15. September – vorab Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Gebäude einzulegen. Wann genau diese Einspruchsmöglichkeit über die Google-Internetseite möglich sein wird, wollte der Konzern wie bereits in den vergangenen Tagen nicht bekannt geben.

Der vzbv riet Mietern und Hausbesitzern, sie sollten “bei der aktuell hitzigen Debatte eine kühlen Kopf bewahren und sich nicht verunsichern lassen”. Letztlich gehe es um die Frage, ob sie wollten, dass bei Google künftig eine Straßenansicht ihres Hauses öffentlich verfügbar sei. Wollten sie dies nicht, sollten sie einfach widersprechen.

von Mr. Yesbo

Verbände rufen zu Widerstand gegen Google Street View auf

August 11, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Nach dem Verband der Hauseigentümer hat auch der Deutsche Mieterbund (DMB) dazu aufgerufen, Widerspruch gegen das Street-View-Projekt von Google einzulegen. Ebenso wie Datenschützern ist den Verbänden die von dem Internetkonzern dafür eingeräumte Frist von noch vier Wochen viel zu kurz. Politiker der Opposition warfen der Regierung vor, sich von Google überrumpeln zu lassen.

“Ich empfehle allen Hauseigentümern und Mietern, die nicht wollen, dass ihr Haus, ihr Garten, ihre Wohnung über Google Street View im Internet vermarktet wird, Widerspruch einzulegen”, erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. Ebenso wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz und weitere Verbände stellte der DMB dafür auf seiner Internetseite Musterbriefe bereit.

Der Eigentümerverband “Haus & Grund Deutschland” verwies darauf, dass Haus- und Wohnungseigentümer ein Recht darauf haben, dass Bilder ihrer Häuser geschwärzt werden, so dass diese nicht bei Google Street View erscheinen. Verbandspräsident Rolf Kornemann kritisierte in der in Halle erscheinenden “Mitteldeutschen Zeitung” zudem die Höhe, aus der die Google-Fotos gemacht wurden: “Hecken und Zäune, die als Sichtschutz gedacht sind, wurden so umgangen.”

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wandte sich im Sender N24 gegen die Absicht von Google, das von dem Unternehmen versprochene Internet-Werkzeug für Widersprüche nach vier Wochen abzuschalten. Zudem sei unklar, auf welchem Weg danach Widerspruch eingelegt werden könne. Der für Google in Deutschland zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar forderte Google auf, die gesetzte Vier-Wochen-Frist zu verlängern.

Vorsichtig äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). “Wir müssen sehr sorgfältig darauf achten, wann Quantität in Qualität umschlägt und aus etwas Normalem, der Blick auf eine Häuserfassade mit Klingelschildern und Briefkästen, ein weltweit möglicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen werden kann”, sagte er den Zeitungen der WAZ-Gruppe. Er kenne zwar noch keine Details. “Aber ich begrüße das Widerspruchsrecht, das Google einräumt”, fügte der Minister hinzu.

“Die Bundesregierung hätte längst eine solide gesetzliche Grundlage zum Schutz der Privatsphäre im Internet schaffen müssen”, erklärte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Er warf Google zugleich vor, die Menschen mit dem Vorhaben zu überrumpeln.

von Mr. Yesbo

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März 22, 2010 in Yesbo-Zentrale von Mr. Yesbo

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Januar 30, 2010 in Yesbo-Zentrale von Mr. Yesbo

von Mr. Yesbo

Internetportal kann urheberrechtlich für Nutzer haften

November 15, 2009 in Allerlei von Mr. Yesbo

Die Betreiber eines Internetportals können für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haftbar sein. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist dies dann der Fall, wenn der Betreiber nicht nur eine Plattform bietet, sondern die elektronischen Einsendungen der Nutzer selbst verwaltet und kontrolliert. Mit dem Urteil sprach der BGH dem Hamburger Betreiber des Rezepteportals marions-kochbuch.de Schadenersatz vom Wettbewerber chefkoch.de zu.

Auf seinen Internetseiten beklagt sich Marions Kochbuch, zunehmend tauchten eigene Fotos bei Fremden im Internet auf; die Sache werde nun einem Anwalt übergeben. Der ging unter anderem gegen chefkoch.de vor. Dieses Portal veröffentlicht von Nutzern eingesandte Rezepte und Fotos. Diese werden vorher aber vom chefkoch.de-Betreiber, der Pixelhouse GmbH in Bad Neuenahr-Ahrweiler, geprüft und mit einer Chefkoch-Mütze versehen. Die Namen der Einsender erscheinen nur klein unter dem Rezept.

Damit sei chefkoch.de nicht nur eine Plattform, über die Internetnutzer unkontrolliert Rezepte samt Fotos austauschen können. Vielmehr übernehme chefkoch.de nach außen sichtbar die Verantwortung für seinen gesamten Internetauftritt. Daher sei das Portal auch für die von den Nutzern urheberrechtswidrig hochgeladenen Fotos verantwortlich, urteilte der BGH. Die Rechte an Text und Bild habe es besser prüfen müssen; ein urheberrechtlicher Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reiche nicht aus.

Damit bestätigten die Karlsruher Richter ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Dies hatte Marions Kochbuch 600 Euro Schadenersatz zugesprochen und zudem chefkoch.de untersagt, die geklauten Fotos weiter zu verwenden.

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18 Gesichter der Bundeskanzlerin

November 4, 2009 in Allerlei von Mr. Yesbo

Im Web gefunden!

Ein Merkel Foto – 18 Gesichter der Bundeskanzlerin Merkel. Eine amüsante Fotosammlung der Frau Merkel.

Merkel Fotos der Bundeskanzlerin