EU verhängt Millionenstrafe gegen Badewannen-Kartell
Juni 24, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo
Verbraucher in Deutschland und fünf anderen EU-Ländern haben jahrelang zuviel Geld für Badewannen, Waschbecken, Armaturen und sonstige Badezimmerausstattungen bezahlt. Ein Kartell von 17 Anbietern habe zwischen 1992 und 2004 die Preise für Sanitärkeramik abgesprochen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Neben den Strafzahlungen der EU droht den Unternehmen nun auch eine Klage eines deutschen Handwerkerverbandes.
Unter den Firmen sind namhafte Anbieter wie Grohe und Villeroy & Boch aus Deutschland und Ideal Standard aus den USA. Die Kommission, die in der EU für einen fairen Wettbewerb sorgen soll, verhängte Bußen in Höhe von rund 622 Millionen Euro. “Das Kartell hat Betrieben wie Bauunternehmen und Installateuren, aber letzten Endes auch zahlreichen Familien geschadet”, begründete Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia die Entscheidung.
Die Firmen sprachen sich der Kommission zufolge unter anderem auf Treffen von Fachverbänden ab. “Dabei wurden Preiserhöhungen, Mindestpreise und Rabatte festgesetzt.” Es handle sich um “sehr schwere Verstöße” gegen das EU-Recht. Betroffen sind Verbraucher auch in Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Italien.
Zur Strafe müssen 16 Unternehmen Bußen zahlen. Sie reichen von rund 250.000 Euro für die italienische Firma RAF bis zu 326 Millionen Euro für Ideal Standard. Der deutsche Hersteller Villeroy & Boch muss mit 71,5 Millionen Euro die zweithöchste Strafe zahlen. Für Grohe sieht die Kommission ein Bußgeld von mehr als 50 Millionen Euro vor.
Die Höhe richtet sich unter anderem nach den Umsätzen. Der US-Hersteller Masco muss keine Strafe zahlen, da er der Kommission als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell lieferte. Auch Grohe und Ideal Standard nahmen die Kronzeugenregelung in Anspruch: Für ihre Mitarbeit bei der Aufklärung bekamen sie Nachlässe von je 30 Prozent gewährt.
Abgesehen davon erhalten weitere ungenannte Unternehmen Ermäßigungen, da sie in wirtschaftlichen Problemen stecken. Es sei nicht Ziel der Kartellpolitik, den Niedergang von Firmen zu beschleunigen, hieß es aus Brüssel. Unabhängig vom EU-Kartellverfahren können Einzelne oder Unternehmen, die von Kartellen geschädigt wurden, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen.
Der deutsche Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) kündigte bereits die Prüfung von Schadenersatzklagen an. Dazu sei der Verband “im Interesse unserer Betriebe” verpflichtet, sagte ZVSHK-Sprecher Frank Ebisch der “Badischen Zeitung” (Donnerstagsausgabe). Der Verband vertritt eigenen Angaben zufolge 30.000 Handwerksbetriebe in Deutschland.
Villeroy & Boch erklärte, eine Begründung des Bußgeldbescheids noch nicht erhalten zu haben, das Unternehmen werde aber “voraussichtlich” rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Auch Grohe teilte mit, rechtliche Schritte zu erwägen.

