Internet

von Mr. Yesbo

Hole Dir eine persönliche Domain für Dein Blog

August 30, 2010 in Yesbo-Zentrale von Mr. Yesbo

Im Yesbo Blog-Netzwerk kannst du ab sofort deinem Blog, eine eigene Domain zuweisen.

Also statt yesbo.de/dein-blog  kannst du nun eine eigene Domain wie deine-wunschdomain.de für deinen Weblog bei Yesbo verwenden.

Voraussetzung:

Die zu verwendenden Domains müssen bei Yesbo registriert und gehostet sein.

Der Spaß (Domain + E-Mail) kostet jährlich einmalig 25 Euro.

Vorteile einer eigenen Internetadresse:

- Hoher Wiedererkennungswert im Internet

- Der Domain-Name gehört Dir und sieht besser aus, als z.B. yesbo.de/benutzername

- Dir gefällt Yesbo nicht mehr? Behalte Deine Webadresse und wechsle zu einem anderen Dienst

- Nutze dazu eine eigene E-Mail-Adresse mit Deinem.Namen@Domain-Name.de

Wenn du also eine eigene Domain + dazugehörige E-Mail Adresse für deinen Blog haben möchtest,
schreibe uns einfach eine E-Mail (kontakt@yesbo.de) oder benutze das Formular unter http://yesbo.de/blog/kontakt-241/ .

Hinweis:

Lege jedoch keine manuellen Umleitungen mittels .htaccess, meta-refresh oder Frames an, falls du schon eine eigene Domain bei einem anderen Provider hast! Das geht leider nicht. Die Domain muss auf dem Yesbo-Server liegen. Gerne helfen wir dir beim Umzug der Domain (KK-Antrag).

Wenn die Webadresse (Domain) auf unserem Server gehostet ist, geht es hier weiter:

Rufe im Browser dein Weblog auf, welcher eine neue Domain bekommen soll.

Beispiel:

http://yesbo.de/dein-blog/wp-login.php

Oder Wähle in deiner Blogansicht den Menüpunkt “Meine Blogs” –> Deinen Weblog –> “Dashboard”

Logge dich ein. 

Dort findest du den Menüpunkt “Werkzeuge” und anschließend den Untermenüpunkt Domain Mapping.

Bei “add a new domain” gibst du nun die Domain (z.B. meine-domain.de) ein, über die dein Blog erreichbar sein soll.

Wichtig!!! Ohne http:// oder www. davor!

Der Haken bei “Primary domain for this blog” muss gesetzt werden.

Nun kannst du die Eintragung speichern und deinen Yesbo-Blog direkt über deine Wunschdomain erreichen.

von Mr. Yesbo

Schlecker-Kundendaten frei im Internet zugänglich

August 27, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Bei der Drogeriemarktkette Schlecker hat es einem Zeitungsbericht zufolge eine Datenpanne gegeben. Bis Donnerstag sei wegen einer Sicherheitslücke eine interne Kundendatenbank öffentlich übers Internet zugänglich gewesen, berichtet die “Bild”-Zeitung. Abrufbar waren demnach 150.000 Datensätze von Schlecker-Online-Kunden mit Vor- und Nachname, Adresse, Geschlecht, E-Mail-Adresse und Kunden-Profil, außerdem 7,1 Millionen E-Mail-Adressen von Newsletter-Kunden der Drogerie-Firma. Der Zugang sei von jedem gewöhnlichen PC möglich gewesen, berichtet das Blatt.

Zu den Kunden des Online-Dienstleisters, bei dem die Schlecker-Daten ungesichert lagen, gehörten dem Bericht zufolge unter anderem auch das Finanzministerium, die Allianz-Versicherung, das Bundesverwaltungsgericht und der SPD-Parteivorstand. Schlecker erklärte demnach am Donnerstag gegenüber der Zeitung: “Die Sicherheitslücke wurde umgehend von unserem Dienstleister geschlossen.” Das Unternehmen kündigte demnach an, die betroffenen Kunden “baldmöglichst umfassend zu informieren”.

von Mr. Yesbo

Facebook-Nutzer können Standorte von Freunden verfolgen

August 19, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Facebook-Nutzer in den USA können ab sofort noch genauer verfolgen, wo ihre Onlinefreunde sich gerade aufhalten. Das soziale Netzwerk schaltete die Funktion Facebook Places frei, bei der Internethandys auf Knopfdruck in Echtzeit den aktuellen Standort mitteilen. Facebook betonte aber, die Nutzern könnten ihre Daten genau kontrollieren.

Wer Facebook Places nutzen will, muss das Apple-Handy iPhone oder ein anderes bestimmtes Smartphone besitzen. Wenn der Dienst freigeschaltet wird, liest das Gerät auf Knopfdruck über den eingebauten GPS-Empfänger den aktuellen Standort aus. Facebook schlägt dann bekannte Orte wie etwa Restaurants, Cafés oder Hotels vor, in denen die Nutzer virtuell einchecken können. Sie können aber auch neue Orte eingeben. Wenn der Places-Nutzer die Information freigibt, können seine Onlinefreunde sehen, wo er sich gerade aufhält.

“Man kann mit dem Mobiltelefon in Echtzeit mitteilen, wo man mit wem ist”, sagte Places-Produktmanager Michael Eyal Sharon bei der Vorstellung des Dienstes. Dies ermöglicht es Nutzern laut Facebook etwa auch zu entdecken, wenn ihre Freunde bei der selben Veranstaltung oder am selben Urlaubsort sind.

Places ist zunächst nur in den USA verfügbar, soll künftig aber für alle derzeit 500 Millionen Facebook-Nutzer weltweit zu nutzen sein. Es ist der erste standortbezogene Dienst von Facebook. Diese Dienste gelten angesichts der zunehmenden Verbreitung von Smartphones als zukunftsträchtig: Sie ermöglichen Nutzern beispielsweise auch, nahegelegene Restaurants, Bankfilialen oder Geschäfte zu finden.

Heftige Kritik hatte sich kürzlich Google eingehandelt, als der Internetriese die Funktion Buzz startete, die soziale Netzwerke in den E-Mail-Dienst GoogleMail einbettet. Viele Daten der Google-Nutzer und auch ihr Standort waren plötzlich automatisch freigegeben. Google reagierte auf die Kritik und änderte die Einstellungen leicht.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg versicherte gleich zum Start des neuen Dienstes, die Facebook-Nutzer hätten die Kontrolle über den Schutz ihrer Daten: Sie könnten genau festlegen, wie die Informationen über ihren Standort verwendet und veröffentlicht würden und wer sie sehen könne. Facebook stellte Entwicklern aber zugleich ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem sie Anwendungen entwickeln können, die sich Places zunutze machen – wenn der Nutzer dem zustimmt.

von Mr. Yesbo

Google bei Street-View-Widersprüchen mit Technikproblemen

August 18, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Mit Technikproblemen ist beim Internetkonzern Google die Widerspruchsfrist für den Straßenbilderdienst Street View angelaufen. Hausbesitzer und Mieter können seit heute auch über das Internet Einspruch einlegen, was zunächst aber nicht auf allen Internet-Programmen möglich war, wie Google bestätigte. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) forderte eine Verlängerung der Widerspruchsfrist auf acht Wochen.

Die vergangene Woche angekündigte Online-Funktion für Hausbesitzer und Mieter stehe “ab sofort” auf der Internetseite von Google zur Verfügung, teilte Google Deutschland in Hamburg mit. Mit dem Internet-Werkzeug könnten Verbraucher ihre Immobilie bei dem umstrittenen Straßenbilderdienst unkenntlich machen lassen, bevor Street View wie angekündigt zum Jahresende auch in Deutschland an den Start geht. Daneben könnten Verbraucher nach wie vor per Brief oder E-Mail Widerspruch einlegen.

Die Widerspruchsfrist laufe wie geplant am 15. September um 24.00 Uhr aus, teilte Google mit. Damit hielt Google trotz Kritik von Verbraucherschützern und Politikern an seinem bisherigen Zeitplan fest.

Verbraucherschutzministerin Aigner hatte bereits zu Wochenbeginn eine deutliche Verlängerung der Frist gefordert, um Hausbesitzern und Mietern auch in den Bundesländern genug Zeit für einen Widerspruch zu geben, in denen momentan noch Sommerferien sind. Nun forderte die Ministerin eine Verlängerung von vier auf acht Wochen. “Eine Verdopplung der Frist wäre wünschenswert”, sagte eine Sprecherin von Aigner.

Ein Google-Sprecher bestätigte, dass das neue Widerspruchsformular im Internet in den ersten Stunden nach dem Start “nicht auf allen Internet-Browsern funktioniert” habe. Probleme habe es unter anderem mit dem Internet Explorer von Microsoft gegeben, sagte der Google-Sprecher. Den Browser nutzen zwei Drittel der Internetnutzer. Am Nachmittag erklärte das Unternehmen den Fehler für behoben.

Politiker von FDP und SPD sprachen sich erneut für klare Gesetze für Internet-Dienste wie Street View aus. Es müsse dafür gesorgt werden, dass Unternehmen sich vor Veröffentlichung von Daten wie bei Street View künftig “in vielen Fällen” erst die Genehmigung von Verbrauchern einholen müssen, sagte FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt “Handelsblatt Online”. SPD-Medienexperte Siegmund Ehrmann erklärte, die Widerspruchsrechte von Verbraucher müssten “besser abgesichert” werden.

von Mr. Yesbo

Aigner kritisiert Street-View-Widerspruchsfrist als zu kurz

August 16, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat die vierwöchige Widerspruchsfrist für den umstrittenen Straßenbilderdienst Street View von Google als zu kurz kritisiert. Vor allem für Bundesländer, in denen derzeit Ferien seien, halte sie “eine Verlängerung für zwingend erforderlich”, sagte Aigner am Montag dem Bayerischen Rundfunk. Sie werde deswegen weiter mit Google über eine Ausdehnung der Frist verhandeln, sagte die Ministerin.

Der US-Internetkonzern Google will Mietern und Hausbesitzern in Deutschland ab dieser Woche ermöglichen, bis 15. September mit einer speziellen Anwendung Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser einzureichen. Allerdings nannte der Konzern auch am Montag auf Anfrage keinen genauen Termin, ab wann die Widersprüche möglich sein werden. Widersprüche per Brief oder E-Mail können nach Angaben des Unternehmens bereits eingereicht werden.

Google hatte angekündigt, Street View noch in diesem Jahr für die 20 größten deutschen Städte zu starten. Mit Street View können Internet-Nutzer sich in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät.

von Mr. Yesbo

Street View: Länder und Datenschützer fordern “Lex Google”

August 15, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die Debatte um den umstrittenen Internetdienst Google Street View ebbt nicht ab: Während Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” eine schnelle Gesetzesänderung ablehnte, drängen Bundesländer und Datenschützer auf klare Regeln. Bei dem Internetkonzern gingen offenbar schon viele Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häusern in seinem Bilderdienst ein.

Google hatte angekündigt, seinen umstrittenen Bilderdienst Street View noch in diesem Jahr zunächst für die 20 größten deutschen Städte zu starten. Der Konzern geht von einer fünfstelligen Zahl an Widersprüchen gegen die Abbildung von Gebäuden aus, berichtet die “Berliner Zeitung” mit Berufung auf einen Unternehmenssprecher. Google hatte zugesagt, Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häuser-Fotos im Internet zu berücksichtigen und die Abbildungen unkenntlich zu machen.

“Wenn sich das Unternehmen aber nicht an seine Zusagen hält, hätte ich wenig in der Hand”, sagte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar der “Süddeutschen Zeitung”. Caspar mahnte deshalb ein rasche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes an. Der Staat müsse “Regeln schaffen, die einen wirksamen Datenschutz möglich machen”. Street View ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät.

Auch in den Bundesländern wächst der Druck auf die Bundesregierung. Der Plan von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), Google zur Einhaltung von Regeln zu zwingen, “wird ohne gesetzliche Regelung scheitern”, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) der “Frankfurter Rundschau”. Auf Initiative Hamburgs habe der Bundesrat bereits einen Gesetzentwurf für sogenannte Geodatendienste vorgelegt, der unter anderem eine Unkenntlichmachung von Auto-Kennzeichen und ein Widerspruchsrecht für Betroffene vorsieht.

Bundesinnenminister de Maizière betonte hingegen, es gehe “um mehr als Google View”. Deswegen halte er einen einzelfallbezogenen Gesetzentwurf des Bundesrates, eine Art “Lex Google”, für unzureichend. “Der Blick auf die Risiken und Sorgen, die wir ernst nehmen, darf die vorhandenen Chancen und Vorteile nicht außer Acht lassen”, sagte der CDU-Politiker der “F.A.S.”

Ähnlich äußerte sich Aigner. Zugleich zeigte sie Verständnis für die Bedenken. Die Bundesregierung sei sich einig, dass das Datenschutzrecht ans Internet-Zeitalter angepasst werden müsse, sagte sie der Zeitung.

von Mr. Yesbo

Klare Regeln für Street View

August 14, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucherschützer haben von der Bundesregierung klare Datenschutz-Regeln für Internet-Straßenbilderdienste wie Google Street View gefordert. Das Recht auf Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos bei solchen Diensten, auf denen Wohnhäuser, Menschen oder Autos mit Nummernschildern zu sehen sind, müsse gesetzlich verankert werden, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Google wollte unterdessen noch immer nicht mitteilen, wann genau ab kommender Mieter und Hausbesitzer Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Immobilien über das Internet einlegen können.

Ob ein Widerspruchsrecht für die Veröffentlichung von Bildern bei Internet-Diensten wie Google Street View grundsätzlich besteht, ist “nach geltender Rechtslage strittig”, erklärte der vzbv. Die gesetzliche Verankerung eines Widerspruchsrechts sei deshalb nötig. “Bisher betrachtet Google dies eher als Kulanz”, erklärte der vzbv. Auch Politiker der Regierungskoalition und anderer Parteien hatten in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit Street View gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz der Privatsphäre gefordert. Daneben müsse klargestellt werden, dass Unternehmen, die in Deutschland Daten sammeln, auch deutschen Datenschutzrecht unterliegen, forderte der vzbv.

Google hatte diese Woche angekündigt, seinen umstrittenen Bilderdienst Street View noch in diesem Jahr zunächst für die 20 größten deutschen Städten zu starten. Mit Street View können Internet-Nutzer sich in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und dabei Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Street View gibt es bereits in 23 Ländern.

Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät. Google bot Mietern und Hausbesitzern in Deutschland deswegen an, deren Häuser unkenntlich zu machen. Ab der kommenden Woche können Mieter und Hausbesitzer in den betroffenen 20 Städten für vorerst vier Wochen – bis zum 15. September – vorab Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Gebäude einzulegen. Wann genau diese Einspruchsmöglichkeit über die Google-Internetseite möglich sein wird, wollte der Konzern wie bereits in den vergangenen Tagen nicht bekannt geben.

Der vzbv riet Mietern und Hausbesitzern, sie sollten “bei der aktuell hitzigen Debatte eine kühlen Kopf bewahren und sich nicht verunsichern lassen”. Letztlich gehe es um die Frage, ob sie wollten, dass bei Google künftig eine Straßenansicht ihres Hauses öffentlich verfügbar sei. Wollten sie dies nicht, sollten sie einfach widersprechen.

von Mr. Yesbo

Härteres Vorgehen gegen Internet-Abofallen gefordert

August 13, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucherschützer haben im Kampf gegen Abo- und Kostenfallen dubioser Internetanbieter mehr Unterstützung durch Politik und Justiz eingefordert. “Allein können wir die Auseinandersetzung nicht gewinnen”, erklärte der Rechtsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Martin Madej, in Berlin. Zwar habe sein Verband erst kürzlich wieder mit zwei Unterlassungsklagen wegen mangelnder Kostentransparenz gegen zwei Anbieter Erfolg gehabt. Doch renne der Verband “stetig hinterher.” Die Politik müsse gegen das Problem einschreiten, Staatsanwaltschaften konsequenter vorgehen, forderte Madej.

Bei sogenannten Abofallen im Internet ködern Anbieter Verbraucher mit angeblich kostenlosen Informations- oder Serviceangeboten. Wenn die Verbraucher sich mit ihren persönlichen Daten registrieren, willigen sie im Kleingedruckten in kostenpflichtige Abonnements ein und erhalten Rechnungen und Mahnungen für Bezahldienste, die sie nicht haben wollten.

Der Internet-Branchenverband Bitkom riet Nutzern deshalb generell zu einem “gesunden Misstrauen”, wenn angeblich kostenlose Web- und Serviceangebote eine Registrierung mit Namen, Anschrift, Telefonnummern oder sogar Kreditkarten- und Bankdaten verlangten. Für Gratis-Downloads sei dies in aller Regel unnötig. Außerdem sollten Verbraucher gerade bei unbekannten Anbietern stets sorgfältig das Kleingedruckte lesen.

Zahlungsaufforderungen sollten Internetnutzer ignorieren und den angeblichen Vertrag eventuell anfechten, wie Bitkom empfahl. Vor Gericht habe ein solcher Vertrag nur Bestand, wenn der Anbieter nachweisen könne, dass der Kunde über alle Bedingungen des Angebots informiert war und diese bewusst akzeptierte. Unseriöse Abofallen-Betreiber könnten sich damit so gut wie nie durchsetzen und schreckten vor Gerichtsprozessen zurück.

von Mr. Yesbo

Verbände rufen zu Widerstand gegen Google Street View auf

August 11, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Nach dem Verband der Hauseigentümer hat auch der Deutsche Mieterbund (DMB) dazu aufgerufen, Widerspruch gegen das Street-View-Projekt von Google einzulegen. Ebenso wie Datenschützern ist den Verbänden die von dem Internetkonzern dafür eingeräumte Frist von noch vier Wochen viel zu kurz. Politiker der Opposition warfen der Regierung vor, sich von Google überrumpeln zu lassen.

“Ich empfehle allen Hauseigentümern und Mietern, die nicht wollen, dass ihr Haus, ihr Garten, ihre Wohnung über Google Street View im Internet vermarktet wird, Widerspruch einzulegen”, erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. Ebenso wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz und weitere Verbände stellte der DMB dafür auf seiner Internetseite Musterbriefe bereit.

Der Eigentümerverband “Haus & Grund Deutschland” verwies darauf, dass Haus- und Wohnungseigentümer ein Recht darauf haben, dass Bilder ihrer Häuser geschwärzt werden, so dass diese nicht bei Google Street View erscheinen. Verbandspräsident Rolf Kornemann kritisierte in der in Halle erscheinenden “Mitteldeutschen Zeitung” zudem die Höhe, aus der die Google-Fotos gemacht wurden: “Hecken und Zäune, die als Sichtschutz gedacht sind, wurden so umgangen.”

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wandte sich im Sender N24 gegen die Absicht von Google, das von dem Unternehmen versprochene Internet-Werkzeug für Widersprüche nach vier Wochen abzuschalten. Zudem sei unklar, auf welchem Weg danach Widerspruch eingelegt werden könne. Der für Google in Deutschland zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar forderte Google auf, die gesetzte Vier-Wochen-Frist zu verlängern.

Vorsichtig äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). “Wir müssen sehr sorgfältig darauf achten, wann Quantität in Qualität umschlägt und aus etwas Normalem, der Blick auf eine Häuserfassade mit Klingelschildern und Briefkästen, ein weltweit möglicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen werden kann”, sagte er den Zeitungen der WAZ-Gruppe. Er kenne zwar noch keine Details. “Aber ich begrüße das Widerspruchsrecht, das Google einräumt”, fügte der Minister hinzu.

“Die Bundesregierung hätte längst eine solide gesetzliche Grundlage zum Schutz der Privatsphäre im Internet schaffen müssen”, erklärte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Er warf Google zugleich vor, die Menschen mit dem Vorhaben zu überrumpeln.

von Mr. Yesbo

Warnung vor Sicherheitslücke im Betriebssystem Windows

Juli 23, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat vor einer neuen Schwachstelle im Computerbetriebssystem Windows von Microsoft gewarnt. Betroffen seien alle aktuellen Windows-Versionen, teilte das BSI in Berlin mit. Die Schwachstelle sei bislang für gezielte Angriffe im Umfeld von Unternehmen ausgenutzt worden. Ziel sei das Ausspähen von Unternehmensdaten gewesen. Das BSI rät aber auch Privatnutzern, die von Microsoft empfohlenen Schritte zu befolgen, um das Sicherheitsleck zu schließen.

Betroffen von der Schwachstelle seien Windows 7, Windows Vista, Windows XP sowie Windows Server 2003 und 2008, teilte das BSI mit. Zur Beseitigung des Problems biete Microsoft auf seiner Internetseite ein provisorisches Programm an. Dieses nehme die nötigen Änderungen automatisch vor. Es werde aber auch an einer Software-Ergänzung – einem sogenannten Patch (zu Deutsch: Flicken) – gearbeitet, der das Problem grundsätzlich lösen soll.

Bislang sei die Schwachstelle über mobile Datenträger wie USB-Speichersticks für Angriffe genutzt worden, teilte das BSI mit. Es sei jedoch zu erwarten, dass das Leck nun auch via Internet oder E-Mail ausgenutzt werde. Schadsoftware könne daneben in Dokumente der Microsoft-Bürosoftware Office eingebettet sein.

Die Schadsoftware bestehe aus zwei Programmen, teilte das BSI mit. Eine Komponente sei die Spähsoftware selbst, ein sogenannter Wurm. Beim anderen Teil handle es sich um ein Programm, dass die Schadsoftware verstecke. Nach einer Infektion versuche das Schadprogramm bestimmte Unternehmenssoftware von Siemens herunterzuladen. Auf diesem Wege sollen dann Datenbanken ausgespäht werden. Erst im Januar hatte das BSI vor einer Sicherheitslücke in verschiedenen Versionen des Internet-Surfprogramms Internet Explorer von Microsoft gewarnt und von einer Benutzung abgeraten.

von Mr. Yesbo

Roaming-Preisgrenze schützt nicht vor hohen Internetkosten

Juli 21, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die neue Preisobergrenze für Internetnutzung per Handy auf Auslandsreisen in der EU schützt Verbraucher nach Angaben von Mobilfunkexperten nicht grundsätzlich vor hohen Kosten. So unterscheiden sich trotz der Kostengrenze von 60 Euro die Preise pro Megabyte-Dateneinheit unter den vier deutschen Mobilfunk-Netzbetreibern innerhalb der EU um teils über vier Euro, wie das Online-Tarifportal Check24 in München mitteilte.

Außerhalb der EU, wo die Kostengrenze nicht gilt, lägen die Preisunterschiede pro Dateneinheit noch weitaus höher. Beim Surfen in der Türkei etwa unterschieden sich die Kosten zwischen den Anbietern um teils über zwölf Euro je Megabyte.

Verbraucher sollten daher auf niedrige Preise für Megabyte-Einheiten achten sowie auf eine günstige Taktung, für die kleinere Einheiten als ein Megabyte berechnet werden, empfahl Check24. Der Branchenverband Bitkom rät Verbrauchern auch dazu, günstigere Alternativen fürs Internetsurfen im Ausland im Blick zu behalten, etwa die möglicherweise sogar kostenlosen Funknetzwerke in Hotels oder Cafés sowie die Nutzung von Internetcafés. Allerdings sollten Verbraucher speziell in Internetcafés auch auch ihre Datensicherheit achten. Für Langzeiturlauber könne es sich auch lohnen, Mobilfunkkarten von ausländischen Anbietern zu kaufen – egal ob für die Internetnutzung oder fürs Handytelefonieren, erklärte Bitkom.

von Mr. Yesbo

Offenbar Sicherheitsmängel bei elektronischem Brief De-Mail

Juli 21, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die von der Bundesregierung geplante Einführung eines elektronischen Briefs weist offenbar deutliche Sicherheitslücken auf: Mehrere Computerexperten und Verbandsvertreter hätten davor gewarnt, die sogenannte De-Mail wie geplant im kommenden Jahr einzuführen, berichtet die “Frankfurter Rundschau”. Grund sei, dass die elektronische Post bei der Weiterleitung durch das Internet nicht durchgängig verschlüsselt sei.

“Die Sicherheitslücken sind nicht zu übersehen”, sagte Thomas Lapp, Anwalt und IT-Experte der Bundesrechtsanwaltskammer der Zeitung. Auf den Servern würden die Mails aus technischen Gründen kurz entschlüsselt und sofort wieder verschlüsselt. In diesen Momenten sei es theoretisch möglich, die De-Mail zu kopieren oder zu manipulieren – wenn es, wie in der Vergangenheit schon vorgekommen, Hackern gelänge, in die Server der Anbieter einzudringen. Das System funktioniere wie ein Brief, der bis zu zweimal unterwegs geöffnet und in ein neues Kuvert gesteckt werde, sagte Lapp. “Das Versprechen, so sicher wie ein Brief zu sein, wird damit nicht eingehalten.”

Die Deutsche Telekom bestätigte, dass De-Mails kurz geöffnet werden. “Im De-Mail-System werden die Mails für den Bruchteil einer Sekunde auf den Servern der Provider entschlüsselt und sofort wieder verschlüsselt und dann weitergeschickt”, sagte Gert Metternich, Projektleiter der Telekom. Dies geschehe aber auf Servern, die staatlich überprüften Sicherheitsstandards entsprächen und abgeschottet seien. “Insofern haben wir überhaupt keine Bedenken, dass die De-Mails nicht sicher sind.” In Konkurrenz zu De-Mail hatte die Deutsche Post Mitte Juli einen eigenen “E-Postbrief” vorgestellt, nachdem sie aus dem von der Bundesregierung unterstützten Projekt nach anfänglicher Mitarbeit ausgestiegen war.

von Mr. Yesbo

Denkspiele sind die beliebtesten Computerspiele

Juli 13, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Denk- und Strategiespiele sind einer Umfrage zufolge die beliebtesten Computerspiele. Etwa 30 Prozent der Video- und Computerspieler ab 14 Jahren bevorzugen Spiele, die geistig fordern, wie eine am Dienstag veröffentlichte Umfrage für den Branchenverband Bitkom ergab. 22 Prozent der Befragten spielen demnach am liebsten Actionspiele – nur bei Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren sind es 32 Prozent. “Das Klischee vom dummen Rumballern am PC oder der Spielkonsole sollte allmählich revidiert werden”, erklärte Bitkom-Vizepräsident Achim Berg.

Der Umfrage zufolge spielen 18 Prozent der Computerspieler gerne sogenannte Casual Games – einfache Spiele wie Memory oder Puzzeln zur Zerstreuung. Neun Prozent greifen am liebsten zu Rollenspielen und virtuellen Welten, fünf Prozent zu Fitness-Spielen. Simulationsspiele lieben vier Prozent, Jump’n Run-Spiele, bei denen sich die Spielfigur laufend und springend fortbewegt, drei Prozent der Spieler. Jeder sechste Befragte geht zum Spielen ins Internet. Das Meinungsforschungsinstitut Aris befragte für Bitkom 289 Video- und Computerspieler über 14 Jahre.

von Mr. Yesbo

Mobilfunkwelt LTE

Juli 9, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die schnelle mobile Datenübertragung per UMTS ist seit Jahren Standard. Jetzt schicken sich die Mobilfunkbetreiber allerdings daran, dieses System schon wieder in den Ruhestand zu versetzen. “Long Term Evolution” (LTE) soll Nutzern von unterwegs künftig schnelle Downloads und aufwendige Spiele auf dem Handy ermöglichen.

Der sogenannte Mobilfunk der vierten Generation, LTE, soll mehr als zehnmal schneller sein als UMTS samt Ausbaustufe HDSPA. Damit sind Geschwindigkeiten von theoretisch maximal 14,4 Megabit pro Sekunde (Mbit) möglich. LTE schafft in Testnetzen bereits jetzt 170 Mbit, in einem bestimmten Rahmen sogar 300 Mbit. Erste Geräte hätten im Labor sogar bereits erfolgreich 1,2 Gigabit erreicht, sagt Experte Wolfgang Boos von der Zeitschrift “Connect”.

Mit einer solchen Geschwindigkeit würde man über 150 Megabyte in der Sekunde herunterladen, damit hätte man eine herkömmliche CD-Rom nach fünf Sekunden Download bereits auf der Festplatte: “Das ist ein große Wurf.” Das System ist außerdem fixer als ein üblicher DSL-Anschluss – das könnte dem mobilen Internet dann auch endgültig zum Durchbruch verhelfen.

Die sogenannte Latenzzeit, also die Geschwindigkeit, in der das Netz auf eine Anfrage antwortet, liegt bei zehn Millisekunden. Das ist die Hälfte dessen, was ein Festnetzanschluss schafft, und bedeutet, dass eine Internetseite direkt nach dem Druck auf die Enter-Taste oder einem Klick auf einen Link auf dem Bildschirm erscheint. “Eine solche Geschwindigkeit ist zum Beispiel bei eBay wichtig, wenn eine Auktion fast vorbei ist”, sagt Boos.

Ebenso bringe sie eine echte Beschleunigung bei Internetseiten, die viele Inhalte nachladen – etwa multimediale Zeitungsportale. Möglich wird das durch eine neue Technik: Bei LTE kommt im Gegensatz zu UMTS dasselbe Protokoll wie beim Internet selbst zum Einsatz. Durch den Wegfall komplizierter Übersetzungen von einer Technologie in die andere wird die Technik zudem billiger.

Erst im Mai wurden die Sendelizenzen von der Bundesnetzagentur für knapp fünf Milliarden Euro versteigert. Für den Mobilfunkkunden ergeben sich viele Vorteile. Zum einen ist das eben der rasend schnelle Aufbau von Internetseiten. Zum anderen ermöglicht LTE aber auch, Daten zu priorisieren und eine Bandbreite zu garantieren. Das ist unter UMTS nicht möglich. Hier bekommt jeder die Geschwindigkeit, die gerade zur Verfügung steht.

Das bedeute das Ende der Einheitstarife, wie sie jetzt für mobiles Surfen angeboten werden, vermutet Boos: “Wer eine garantierte Bandbreite haben will, wird wohl zukünftig zur Kasse gebeten.” So kann er sich einen allgemeinen Tarif vorstellen, außerdem Extrakosten für eine garantierte Bandbreite oder eine bevorzugte Behandlung der Anfrage, was auch erstmals von LTE ermöglicht wird.

Wann genau die Nutzer in Deutschland auf LTE-Technik zugreifen können, steht noch nicht fest. Entsprechende USB-Sticks für den Laptop sind bereits in der Entwicklung. Wahrscheinlich Ende des Jahres würden die ersten Smartphones mit LTE präsentiert werden, sagt Boos.

Die Netzbetreiber stecken eine Menge Energie in das System LTE. Für sie ist der Betrieb günstiger als UMTS, außerdem gibt es noch Potenzial für Weiterentwicklungen. Für Boos handelt es sich bei LTE im eine “echte Revolution”: “LTE ist bereits in den Feldversuchen mehr, als UMTS je war.”

von Mr. Yesbo

Sicherheit im Funknetzwerk

Juni 2, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs müssen Internetznutzer ihr WLAN durch ein persönliches Passwort vor unberechtigten Zugriffen schützen. Anderenfalls haften sie, falls über das Funknetzwerk durch Dritte beispielsweise urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen oder verbreitet werden.

Die beiden älteren Verschlüsselungsstandards WEP und WPA gelten als weniger sicher. Die Sicherheit erhöht zudem die Verwendung eines Passworts, das sowohl Groß- als auch Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthält und mindestens sieben Zeichen lang ist. Ratsam ist ein regelmäßiger Austausch des Passworts. Hilfreich ist auch, die Übertragungsrate des WLAN-Routers auf “niedrig” zu stellen, um die Reichweite zu senken.

von Mr. Yesbo

30.000 Facebook-Nutzer verlassen Internetnetzwerk

Juni 1, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Mehrere zehntausend Internetnutzer haben das Internet-Kontaktnetzwerk Facebook nach Angaben von Aktivisten aus Protest gegen die Datenschutzpolitik des Unternehmens verlassen. Bis um Mitternacht (MESZ) in der Nacht auf Dienstag seien insgesamt 32.749 Facebook-Mitglieder einem Aufruf gefolgt und hätten dem sozialen Netzwerk den Rücken gekehrt, teilten die Organisatoren auf der Website “Quit Facebook Day” mit. Die Gruppe, die ihre Identität nicht näher bekanntgab, hatte für Montag Facebook-Nutzer aufgerufen, ihre Nutzerkonten zu schließen.

Die Datenschutzaktivisten erklärten, Facebook überlasse seinen Nutzern zwar die Entscheidung, welche Daten diese veröffentlichen wollten – es benachteilige die Anwender dabei aber trotzdem. Kritiker fordern von Facebook seit langem, dass persönliche Daten der Nutzer von Anfang an komplett privat seien müssen. Wer einen Teil davon freigeben wolle, sollte dies dann entscheiden können. Stattdessen sind bei dem Internetnetzwerk von Anfang an viele der angegebenen Nutzerdaten öffentlich ersichtlich und müssen explizit gesperrt werden. Facebook stand wegen dieser Datenschutzpolitik in den vergangenen Monaten immer wieder in der Kritik, auch von Datenschützern und der Politik in Deutschland.

von Mr. Yesbo

Ministerin Aigner kündigt mehr Datenschutz im Internet an

Mai 30, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat nach dem Streit mit den Internetdiensten Google und Facebook neue Richtlinien für Datenschutz und Privatsphäre im Internet angekündigt. “Die Bundesregierung ist dabei, gemeinsam an Eckpunkten für besseren Verbraucherschutz im Netz zu arbeiten,” sagte Aigner. Ein erster Gesetzesentwurf könne “im Herbst” vorgelegt werden. Ihren Protest gegen die Datenpannen bei Google und die Verwendung der Kundendaten bei Facebook bezeichnete Aigner als “Etappen-Sieg der Internet-Nutzer über Weltkonzerne und deren Lobbyisten”.

Aigner verwies gegenüber dem “Focus” zudem darauf, dass am Montag “weltweit großer ‘Facebook-Kündigungstag’” sei. Sie unterstütze EU-Forderungen, Internetdaten schneller zu löschen und IP-Adressen zu verschleiern. Bei Internetsuchmaschinen wie Google wäre zudem die Verkürzung der Speicherdauer auf sechs Monate ein Fortschritt. “Die Anonymisierung muss soweit gehen, dass es deutlich erschwert wird, Nutzerprofile zu erstellen und zu vermarkten”, sagte Aigner.

von Mr. Yesbo

Bangladesch sperrt Facebook wegen Mohammed-Karikaturen

Mai 30, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Nach der Veröffentlichung von Karikaturen des islamischen Propheten Mohammed auf der Facebook-Website hat Bangladesch die Seiten des Sozialnetzwerks gesperrt. Die Sperrung sei am Samstagabend vorgenommen worden, weil die Website “die religiösen Gefühle der muslimischen Bevölkerungsmehrheit im Land verletzt” habe, erklärte der Vorsitzende des bangladeschischen Aufsichtsausschusses für Telekommunikation, Hasan Mahmud Delwar, in Dhaka. Die Sperrung sei allerdings “vorübergehend”. Sobald die Seiten mit anstößigen Bildern gelöscht worden seien, werde Facebook wieder freigeschaltet.

Nach Delwars Angaben waren außer Mohammed-Karikaturen “anstößige Bilder” von Führungspersonen des Landes wie Regierungschefin Sheich Hasina Wajed und ihrem Vater Mujibur Rahman, des ersten Präsidenten von Bangladesch, veröffentlicht worden. Ein Mann wurde im Zusammenhang mit den Bildern festgenommen. Für die Sperrung von Facebook hatten am Freitag in der Hauptstadt Dhaka tausende Menschen demonstriert.

Auf einer Facebook-Seite hatte ein westliches Mitglied des Netzwerkes zur Einsendung von Karikaturen des Propheten Mohammed aufgerufen. Infolgedessen hatte Pakistan am Mittwoch den Zugang zu der Website gesperrt. In zahlreichen Städten des Landes fanden Demonstrationen gegen das US-Internetunternehmen statt.

von Mr. Yesbo

Facebook laut Google mit Abstand beliebteste Internetseite

Mai 30, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Das soziale Netzwerk Facebook ist laut einer Erhebung des Internetriesen Google die mit Abstand beliebteste Website: Monatlich besuchen rund 540 Millionen weltweit Menschen die Seite, das ist mehr als ein Drittel der gesamten Internetgemeinde. Über das Portal Facebook.com werden so pro Monat ungefähr 570 Milliarden verschiedene Seiten angeschaut, mehr als acht Mal so viele wie bei Yahoo.com, das auf dem zweiten Platz landete. Das Netzwerk Facebook hat weltweit 400 Millionen Mitglieder, davon rund neun Millionen in Deutschland.

Facebook sieht sich derzeit jedoch wachsender Kritik seitens Datenschützern und Politikern ausgesetzt. Am Mittwoch kündigte das Unternehmen als Reaktion darauf überarbeitete Datenschutzeinstellungen an. So sollen auf den Profilseiten künftig deutlich weniger Informationen für alle zugänglich sein. Zusätzlich will Facebook neue Optionen hinzufügen, mit denen Nutzer externe Anwendungen und Websites Dritter einfacher deaktivieren können.

von Mr. Yesbo

Aigner erwartet Start von Googles Street View nicht in diesem Jahr

Mai 25, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Der Internetriese Google wird nach Ansicht von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) seinen Straßenfoto-Dienst Street View in diesem Jahr noch nicht in Deutschland starten. Es habe bereits eine fünfstellige Zahl von Bürgern Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser eingelegt, und jede Woche würden es mehr, sagte Aigner den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Dienstagsausgaben). Das werde den Start verzögern. Aufgrund der Welle von Widersprüchen vermute sie, dass der von Google Ende 2010 geplante Start des Projektes wohl verschoben werden müsse.

Google habe zugesichert, vor der Freischaltung von Street View alle Widersprüche umzusetzen und generell auf allen Bildern die Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, sagte Aigner der WAZ. Zugleich forderte Aigner erneut eine “lückenlose Aufklärung” von Verstößen durch Google gegen den Datenschutz im Zuge der Erfassung von W-LAN-Netzen in Wohngebieten. Google hatte für Street View persönliche Nutzerdaten aus drahtlosen Computernetzwerken aufgezeichnet, auch in Deutschland.