Internetnutzer

von Mr. Yesbo

30.000 Facebook-Nutzer verlassen Internetnetzwerk

Juni 1, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Mehrere zehntausend Internetnutzer haben das Internet-Kontaktnetzwerk Facebook nach Angaben von Aktivisten aus Protest gegen die Datenschutzpolitik des Unternehmens verlassen. Bis um Mitternacht (MESZ) in der Nacht auf Dienstag seien insgesamt 32.749 Facebook-Mitglieder einem Aufruf gefolgt und hätten dem sozialen Netzwerk den Rücken gekehrt, teilten die Organisatoren auf der Website “Quit Facebook Day” mit. Die Gruppe, die ihre Identität nicht näher bekanntgab, hatte für Montag Facebook-Nutzer aufgerufen, ihre Nutzerkonten zu schließen.

Die Datenschutzaktivisten erklärten, Facebook überlasse seinen Nutzern zwar die Entscheidung, welche Daten diese veröffentlichen wollten – es benachteilige die Anwender dabei aber trotzdem. Kritiker fordern von Facebook seit langem, dass persönliche Daten der Nutzer von Anfang an komplett privat seien müssen. Wer einen Teil davon freigeben wolle, sollte dies dann entscheiden können. Stattdessen sind bei dem Internetnetzwerk von Anfang an viele der angegebenen Nutzerdaten öffentlich ersichtlich und müssen explizit gesperrt werden. Facebook stand wegen dieser Datenschutzpolitik in den vergangenen Monaten immer wieder in der Kritik, auch von Datenschützern und der Politik in Deutschland.

von Mr. Yesbo

Google sammelt private Daten für Street View

Mai 15, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Der Internetriese Google hat eingeräumt, für seinen umstrittenen Dienst Street View in mehr als 30 Ländern persönliche Nutzerdaten aus drahtlosen Computernetzwerken aufgezeichnet zu haben, auch in Deutschland. “Wir bedauern diesen Fehler zutiefst und sind entschlossen, daraus Lehren zu ziehen”, schrieb Google-Manager Alan Eustace in seinem Internet-Blog. Das Verbraucherschutzministerium kritisierte den Fall scharf.

Google hatte bisher erklärt, für seinen Straßenfoto-Dienst Street View lediglich den Namen und die Adresse von Drahtlosnetzwerken (WLAN) zu speichern. Eustace, der stellvertretender Leiter der Google-Forschungsabteilung ist, räumte nun jedoch ein, dass die speziell ausgerüsteten Fahrzeuge, die in mehr als 30 Ländern Fotos von Straßenzügen und Häusern gemacht haben, aus ungesicherten Netzwerken auch private Daten der Internetnutzer gesammelt haben.

Nach Google-Angaben wurden persönliche Daten im Umfang von insgesamt 600 Gigabyte gespeichert. Eustace machte keine Angaben dazu, um welche Art von Daten es sich dabei handelt. Dies könnten beispielsweise E-Mails und andere Informationen sein, die über Netzwerke ohne Passwort verschickt wurden.

Die Speicherung sei wegen eines Programmierfehlers “versehentlich” geschehen, erklärte Eustace. “Das Vertrauen der Menschen zu erhalten, ist für alles, was wir tun, entscheidend, und in diesem Fall haben wir das verfehlt.” Sein Konzern habe die Panne entdeckt, nachdem die Hamburger Datenschutzbehörde eine entsprechende Anfrage gestellt habe. Google werde die Daten “so schnell wie möglich” vernichten und werde dazu Kontakt zu den Behörden der betroffenen Länder aufnehmen. Die Street-View-Fahrzeuge seien einstweilen gestoppt worden.

Es sei “alarmierend”, dass Google offenbar über Jahre hinweg in private Datennetze “eingedrungen” sei, erklärte ein Sprecher des Bundesverbraucherschutzministeriums. Der Vorgang sei “ein weiterer Beleg dafür, dass Datenschutz für Google noch immer ein Fremdwort ist”. Der Konzern müsse endlich offenlegen, welche Daten bei Street View erfasst, gespeichert, vernetzt und vermarktet werden – und wie die unzulässig erhobenen Angaben gelöscht werden.

In Deutschland gibt es zahlreiche Widerstände gegen den Straßenfoto-Dienst. Deswegen hatte sich Google mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) darauf geeinigt, dass Street View in Deutschland erst gestartet wird, wenn die von Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.

von Mr. Yesbo

Kritik an BGH-Entscheidung zu ungesicherten WLAN-Zugängen

Mai 14, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Private Internetnutzer können abgemahnt werden, wenn Fremde ihren ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Mittwoch ist von großer Bedeutung etwa für die Musik- und Filmbranche. Die Grünen kritisierten, dass damit öffentliche Netze unmöglich gemacht würden. (AZ: I ZR 121/08)

Nach Angaben des Branchenverbands Bitkom werden inzwischen mehr als die Hälfte der rund 25 Millionen deutschen Breitband-Internetzugänge über WLAN betrieben. Ist diese Verbindung nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert, kann jeder über diese offene Verbindung ins Internet gehen und Musik, Filme oder Klingeltöne herunterladen. Angst, erwischt zu werden, muss er nicht haben: Er bleibt anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn.

Der vom BGH entschiedene Fall ist beispielhaft für die Urheberrechtsverletzungen, die dem Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm zufolge “in großem Stil per Internet möglich” sind. Der beklagte WLAN-Nutzer erhielt einen Brief, in dem Schadenersatz und Abmahnkosten eingefordert wurden, weil der Mann den Musiktitel “Sommer unseres Lebens” illegal aus dem Internet geladen haben soll. Im späteren Gerichtsprozess wurde aber klar: Der Mann war zur Tatzeit nachweislich im Urlaub. Ein Unbekannter musste seinen ungesicherten WLAN-Anschluss für den Download genutzt haben.

Der BGH entschied nun, dass private Anschlussinhaber in solchen Fällen zunächst mit einer Abmahnung davonkommen, die maximal 100 Euro kosten darf. Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen müssen sie erst dann bezahlen, wenn sie trotz der Abmahnung und Unterlassungserklärung die Verbindung nicht absichern und weiteren Missbrauch ermöglichen.

Laut Urteil sind die werkseitigen Einstellungen eines WLAN-Routers oftmals nicht sicher und müssen deshalb vom Nutzer durch ein eigenes, “ausreichend langes” Passwort ersetzt werden. Den Verbrauchern könne allerdings “nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen”. Die Pflicht beziehe sich daher auf die zum Zeitpunkt der Installation des Routers üblichen Sicherungen.

Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rössner, kritisierte den Richterspruch. “Dieses Urteil macht offene Netze unmöglich, wenn man nicht für das illegale Verhalten anderer verantwortlich gemacht werden möchte”, erklärte sie am Donnerstag in Berlin. “Dabei ist freier Zugang zum Netz Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.”

Der Bundesverband der Musikindustrie verwies auf eine aktuelle Studie, wonach sich bundesweit rund 4,6 Millionen Menschen illegal mit Musik, Büchern, Filmen oder Software aus dem Internet versorgen. Dies verursachte 2008 demnach einen Schaden von 1,2 Milliarden Euro und vernichtete nach Angaben des Verbandes bundesweit rund 34.000 Arbeitsplätze. Für alle 27 EU-Staaten errechnete die Studie einen Verlust von zehn Milliarden Euro und 186.000 Jobs.

Dem Bundesverband zufolge geht die Anzahl illegaler Musikdownloads und die Zahl ihrer Nutzer derzeit allerdings zurück und sank 2009 gegenüber dem Vorjahr um 58 Millionen auf 258 Millionen. Mit ein Grund sei der 2009 forcierte Versand von Abmahnungen, die “eindeutig Wirkung” zeigten.

von Mr. Yesbo

Internetnutzer können wegen offener WLAN-Anschlüsse abgemahnt werden

Mai 12, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Internetnutzer müssen keinen Schadenersatz zahlen, wenn Fremde ihren ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Die Betreiber des WLAN-Zugangs können in solchen Fällen aber abgemahnt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil entschied. Die Abgemahnten müssen dafür demnach dann auch die Kosten in Höhe von 100 Euro zahlen. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die Musikbranche. (AZ: I ZR 121/08)

Clevere Computerkids kennen den Trick: Der Nachbar geht nicht per Kabel ins Internet, sondern über Funk per WLAN. Ist diese Verbindung nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert hat, kann jeder, der sich auskennt, über diese offene Verbindung ins Internet gehen und etwa Musik oder Klingeltöne herunterladen. Angst, erwischt zu werden, muss er nicht haben: Er bleibt anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn.

von Mr. Yesbo

Mehrheit der Reisenden will kein Internet im Urlaub

März 24, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Trend ist eindeutig: Immer öfter checken die Deutschen ihre Urlaubshotels im Internet und buchen anschließend ihre Reise komplett im Online-Reisebüro. Doch wenn die Bundesbürger endlich in die heißersehnten Ferien fahren, wollen sie vom Internet nichts mehr wissen. Fast 60 Prozent der Deutschen möchten im Urlaub überhaupt keinen Internetzugang haben.

Nur eine Minderheit kann sich nicht von einem komfortablen Internetzugang im Hotel trennen. Knapp 11 Prozent der Umfrage-Teilnehmer buchen ihr Urlaubshotel daher nur, wenn dieses auch ausdrücklich einen WLAN-Anschluss anbietet. Die gelegentlichen Internetnutzer teilen sich auf zwei ähnlich große Gruppen auf. Mit einem PC in der Hotel-Lobby geben sich 14 Prozent zufrieden und weitere 15 Prozent geben an, dass ihnen ein Internet-Café vor Ort ausreiche. An der Umfrage nahmen 1746 User teil.

von Mr. Yesbo

Google beendet Selbstzensur in China

März 24, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Im Streit über Hackerangriffe und Zensurbestimmungen in China hat der US-Internetriese Google seine selbst auferlegten Beschränkungen für beendet erklärt. Seit Montagabend bietet Google seine Dienste in China unzensiert an, indem Nutzer von google.cn auf Google-Server im Sonderverwaltungsgebiet Hongkong umgeleitet werden. Dennoch wurden die umgeleiteten Inhalte von der “Great Firewall of China” blockiert. Auf politischer Ebene sandte Peking versöhnliche Signale aus: Das Außenministerium kündigte Gespräche mit den USA auf Führungsebene an.

Unterdessen können Nutzer auf dem chinesischen Festland trotz der Umleitung auf die Adresse google.com.hk Seiten mit sensiblen Worten wie “Falun Gong” oder “Tibet-Aufstand” nicht aufrufen. Das legt nahe, dass auch die über Hongkong aufgerufenen Inhalte der großen chinesischen “Zensur-Firewall” unterliegen.

Google hatte im Januar nach mutmaßlichen Hackerangriffen aus China damit gedroht, sich vom chinesischen Markt zurückzuziehen. In China herrscht eine strenge Internetzensur. Auf viele ausländische Seiten wie das Facebook-Netzwerk und das Video-Portal YouTube können chinesische Internetnutzer nicht zugreifen.

Laut Einschätzung der chinesischen Regierung hat Googles Entscheidung zur Beendigung der Selbstzensur keine Auswirkungen auf die ohnehin angespannten Beziehungen zu den USA. Der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Qin Gang sagte, es handele sich “vornehmlich” um eine wirtschaftliche Angelegenheit. Er sehe daher zunächst nicht die Notwendigkeit für Konsequenzen, es sei denn die Entscheidung werde “politisiert”. Peking hatte zuvor gewarnt, falls Google auf die vorgeschriebene Zensur verzichte, müsse der Konzern mit Konsequenzen rechnen.

Die zweite Runde der strategischen und wirtschaftlichen Gespräche mit den USA fänden Ende Mai in Peking statt, erklärte Qin. Für die USA nehmen demnach Außenministerin Hillary Clinton und Finanzminister Timothy Geithner teil, die chinesischen Delegation wird von Vize-Ministerpräsident Wang Qishan und dem Regierungsberater Dai Bingguo geleitet.

Das Weiße Haus erklärte, es sei “enttäuschend”, dass Google keine Einigung mit Peking erzielen konnte, und verwies auf die Meinungsfreiheit. Jedoch seien die Beziehungen zwischen den USA und China “reif genug, um solche Unterschiede auszuhalten”.

Der US-Internetkonzern setzt darauf, weiter auf dem lukrativen chinesischen Markt präsent zu sein, wo er deutlich hinter der chinesischen Suchmaschine Baidu zurückliegt.

von Mr. Yesbo

Google will Hochgeschwindigkeits-Internetzugänge testen

Februar 11, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Der US-Internetkonzern Google will ein eigenes Netz mit Hochgeschwindigkeits-Internetzugängen aufbauen. In den USA sollten an mehreren Orten testweise ultraschnelle Breitbandverbindungen verlegt und getestet werden, teilte das Unternehmen mit. Google will demnach Leitungen mit einer Verbindungsgeschwindigkeit von einem Gigabit pro Sekunde bauen. Das sei “mehr als hundert Mal schneller” als der heutige Internetzugang der meisten US-Internetnutzer.

Nach Angaben des Unternehmens sollen zunächst 50.000 bis zu einer halben Million Nutzer in den Genuss der Hochgeschwindigkeits-Internetzugänge kommen.

von Mr. Yesbo

Dein eigener kostenloser Blog

November 15, 2009 in Yesbo-Zentrale von Mr. Yesbo

Heutzutage ist das Verabreden mit Freunden schon längst nicht mehr das, was es vor Jahren war. Wurden früher die Treffen vor allem mündlich oder über das Telefon vereinbart, wird heute meist das Internet zum Verabreden genutzt.

So gibt es unzählige Chatrooms und ähnliche Plattformen, auf denen sich Mitglieder aus der ganzen Welt virtuell unterhalten können. Doch neben diesem alt bekannten Netzwerk gibt es seit einiger Zeit für alle Internetnutzer eine neue Alternative der Kommunikation. Das so genannte „Bloggen“ erfreut sich zunehmender Beliebtheit und wird mittlerweile von Millionen von Menschen auf der ganzen Welt genutzt.

Der eigene Blog ist bei fast allen Anbietern der Internet-Blogger-Branche kostenlos. Nach der Registrierung kann sich jeder User seine eigene kleine Homepage erstellen. Tipps und Tricks zur Konstruktion des eigenen Blogs, werden ebenfalls kostenlos vom Anbieter gestellt. Auf dieser Seite kann der Nutzer sich nun zu allen möglichen Themen äußern, sämtliche News verbreiten oder über die eigene Person schreiben.

Bei den meisten Blog-Anbietern gibt es außerdem die Möglichkeit, gewissen Communities, also Zusammenschlüsse mehrerer Blogger, beizutreten. So können auch allzu schnell neue Freunde gefunden werden. Natürlich kann der Nutzer auch bereits befreundete Personen auf seinem eigenen Blog über seine neuesten Ereignisse oder über besondere Anlässe wie Geburtstage informieren. Der Austausch mit seinen Freunden ist für den Blogger auch sehr einfach, da jeder Gast der Blogger-Seite im Gästebuch eine Notiz hinterlassen kann. So können sich zahlreiche Blogger unkompliziert zu Feten oder anderen Events Verabreden.

Eine weitere Besonderheit und nur allzu häufig genutzte Möglichkeit ist das Hochladen diverser Dateien. So können Videos, Lieder, aber auch unzählige Bilder vom Betreiber der Seite jederzeit ins Netz gestellt und für jeden Besucher anschaulich gemacht werden. Dies kann auf der einen Seite vom heimeigenen PC, oder von einem x-beliebigen Punkt auf der Welt geschehen. So kann selbst im Urlaub der Blog immer auf dem neuesten Stand gehalten und sogar mit unzähligen Urlaubsfotos versorgt werden!

von Mr. Yesbo

Internetportal kann urheberrechtlich für Nutzer haften

November 15, 2009 in Allerlei von Mr. Yesbo

Die Betreiber eines Internetportals können für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haftbar sein. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist dies dann der Fall, wenn der Betreiber nicht nur eine Plattform bietet, sondern die elektronischen Einsendungen der Nutzer selbst verwaltet und kontrolliert. Mit dem Urteil sprach der BGH dem Hamburger Betreiber des Rezepteportals marions-kochbuch.de Schadenersatz vom Wettbewerber chefkoch.de zu.

Auf seinen Internetseiten beklagt sich Marions Kochbuch, zunehmend tauchten eigene Fotos bei Fremden im Internet auf; die Sache werde nun einem Anwalt übergeben. Der ging unter anderem gegen chefkoch.de vor. Dieses Portal veröffentlicht von Nutzern eingesandte Rezepte und Fotos. Diese werden vorher aber vom chefkoch.de-Betreiber, der Pixelhouse GmbH in Bad Neuenahr-Ahrweiler, geprüft und mit einer Chefkoch-Mütze versehen. Die Namen der Einsender erscheinen nur klein unter dem Rezept.

Damit sei chefkoch.de nicht nur eine Plattform, über die Internetnutzer unkontrolliert Rezepte samt Fotos austauschen können. Vielmehr übernehme chefkoch.de nach außen sichtbar die Verantwortung für seinen gesamten Internetauftritt. Daher sei das Portal auch für die von den Nutzern urheberrechtswidrig hochgeladenen Fotos verantwortlich, urteilte der BGH. Die Rechte an Text und Bild habe es besser prüfen müssen; ein urheberrechtlicher Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reiche nicht aus.

Damit bestätigten die Karlsruher Richter ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Dies hatte Marions Kochbuch 600 Euro Schadenersatz zugesprochen und zudem chefkoch.de untersagt, die geklauten Fotos weiter zu verwenden.