Verbot

von Mr. Yesbo

Paris schränkt über Facebook verabredete Massenpartys ein

Mai 20, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Nach dem Tod eines jungen Mannes beschränkt Frankreich über Internet-Netzwerke wie Facebook verabredete Trinkpartys. Die Organisatoren der bei Jugendlichen beliebten Massenveranstaltungen müssten sich künftig klar zu erkennen geben und die Feten drei Tage vorher bei den Behörden anmelden, sagte Innenminister Brice Hortefeux. Die Veranstalter müssten dann unter anderem für die Sicherheit der Teilnehmer sorgen und verhindern, dass Minderjährige an Alkohol kämen. Sollten sie das nicht tun, müssten sie mit Strafen und Schadenersatzforderungen rechnen.

Die “Apéro géant” (“Riesenumtrunk”) genannten Partys erfreuen sich seit einigen Monaten steigender Beliebtheit in Frankreich. In einigen Städten kamen nach Aufrufen über Facebook mehr als 10.000 Menschen zusammen. Vor einer Woche starb im westfranzösischen Nantes ein stark angetrunkener junger Mann, der auf dem Heimweg von einer solchen Party von einer Brücke gefallen war. Mehrere Städte sagten darauf geplante Veranstaltungen ab und drohten den Initiatoren mit juristischen Schritten.

Auch wenn kein allgemeines Verbot geplant sei, könnten einzelne Veranstaltungen weiter untersagt werden, sagte Hortefeux. Mit Blick auf Facebook-Aufrufe zur bisher größten solchen Freiluft-Party unter dem Pariser Eiffelturm am Sonntag ist laut dem Minister noch nicht entschieden, ob sie erlaubt wird. Die Initiatoren wollen nach eigenen Angaben 50.000 Menschen zusammenbringen. Der Pariser Polizeipräfekt hat allerdings bereits “den Konsum und den Verkauf von Alkohol” untersagt.

von Mr. Yesbo

Im Ausland besondere Verkehrsregeln berücksichtigen

März 24, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Andere Länder, andere Vorschriften – Autofahrer sollten sich vor Fahrten ins Ausland erkundigen, welche Besonderheiten die Straßenverkehrsvorschriften in den jeweiligen Transit- und Zielländern aufweisen.

In Bosnien und Herzegowina müssen Führerscheinneulinge aufpassen. Für Personen unter 23 Jahren, die ihren Führerschein kürzer als ein Jahr besitzen, gilt zwischen 23 Uhr und 5 Uhr früh ein Fahrverbot. Vielen Griechenland-Reisenden ist es schon zum Verhängnis geworden, dass in Griechenland ein in den Kreisverkehr einfahrendes Fahrzeug Vorrang hat. Außerdem ist hier Telefonieren am Steuer nur unter Verwendung einer kabellosen Freisprecheinrichtung (Bluetooth) erlaubt.

Rumänien sieht eigene Bestimmungen für den Fall einer Verkehrskontrolle vor: Der Fahrer ist verpflichtet, im Fahrzeug zu bleiben und mit den Händen am Lenkrad den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Auch mitfahrende Personen dürfen die Autotüren nicht öffnen. In der Slowakei sowie in Luxemburg dürfen Navigationsgeräte nicht in der Mitte der Windschutzscheibe platziert werden. Diese müssen am linken unteren Bereich der Windschutzscheiben-Innenseite angebracht werden. In Tschechien ist bei allen Verkehrskontrollen durch die Polizei ein Alkoholtest vorgeschrieben. In Spanien wiederum wird diktiert, dass während des Tankvorgangs sämtliche elektrische und elektromagnetische Geräte, also beispielsweise Mobiltelefone, Radio oder Fahrzeugbeleuchtung, abgeschaltet sein müssen.

Aber auch in Frankreich oder Finnland, Spanien oder Belgien lauern unbekannte Verkehrsregeln – und bei Übertretungen saftige Strafen, zumeist deutlich höher als hierzulande. Der stetige kontrollierende Blick auf den Tacho empfiehlt sich beispielsweise in Belgien. Wer auf den Autobahnen zwischen Antwerpen, Brüssel oder Liège mit Tempo 160 ertappt wird, muss mindestens 200 Euro zücken. Und die Belgier haben, wie inzwischen auch ihre französischen Nachbarn, die Autobahnen mit festinstallierten Kontrollen gespickt. Allerdings gibt es jeweils kurz vor Laser und Linse einen Warnhinweis. Ungewohnt auch dies: In Belgien verliert der vorfahrtsberechtigte Fahrer, der trotz Vorfahrt anhält, sein Vorrecht.

Ungewohnt für deutsche Autofahrer ist sicherlich das differenzierte Tempolimit auf Frankreichs Straßen und Autobahnen. So ist bei Nässe vorgeschrieben: Fuß vom Gas und Licht an. Das Landstraßenlimit von 90 Stundenkilometern sinkt beispielsweise auf 80 km/h.

Mitunter sehr schwer macht es Italien ausländischen Autofahrern. Wenden, Rückwärtssetzen oder Spurwechsel im Mautstellenbereich – derartige Fahrmanöver werden sowohl auf Autobahneinfahrten – vor Beginn der eigentlichen Autobahnstrecke – als auch auf der Autobahn selbst, auf Hilfsspuren, an Notrufsäulen und im Bereich der Autobahnausfahrten vor den Mautstellen besonders streng geahndet. In der Regel werden ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro und ein Fahrverbot von mindestens zwei Monaten verhängt. Ist es zu spät, die Fahrspur zu wechseln, keineswegs zurücksetzen – sonst machen Sie sich strafbar. Betätigen Sie die Taste ´Help´, ´Richiesta di Intervento´ oder ´Assistenza´. Das Kontrollpersonal bewirkt dann die Ausgabe eines ´Quittungsstreifens´, den Sie in jedem Fall abwarten und herausziehen sollten. Anschließend können Sie weiterfahren. Anhand des Quittungsstreifens sei sodann die Bezahlung des ausstehenden Betrages bei einem Bediensteten an der nächsten, zur selben Autobahnbetreibergesellschaft gehörenden Zahlstelle, der nächsten als “Punto Blu” bezeichneten Zahlstation oder sogar vom Ausland aus möglich.

Immer wieder zu Ärger zwischen Touristen und der Obrigkeit führt eine andere italienische Spezialität: der Artikel 164 des Codice della Strada. Nach dieser Vorschrift muss jede nach hinten hinausragende Ladung mit einer Warntafel versehen werden – selbst ein eingeklappter Heckträger. Wichtig zu wissen für Surfer oder Wohnmobilisten und für die Polizei ein beliebter Anlass, den Protokollblock zu zücken.

von Mr. Yesbo

Nächtliches Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg ab 1. März

Februar 19, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

In Baden-Württemberg darf ab dem 1. März außerhalb von Gaststätten nachts kein Alkohol verkauft werden. An diesem Tag trete wie geplant eine von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Änderung im Ladenschlussgesetz in Kraft, teilte das Innenministerium in Stuttgart am Freitag mit.

CDU und FDP hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, den Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 22 Uhr und 5 Uhr an allen Verkaufsstellen zu verbieten, um den Alkoholmissbrauch und damit zusammenhängende Gewalttaten einzudämmen. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das sich zu einer derartigen Maßnahme entschloss. Als Verkaufsstellen gelten unter anderem Kioske sowie Tankstellen. “Mit dem Gesetz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, nächtlichen alkoholbedingten Straftaten und Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum wirksamer entgegenzutreten”, erklärte Innenminister Heribert Rech (CDU).

Ausgenommen von dem Verbot sind nach Angaben des Innenministeriums Hofläden, Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Betrieben sowie Läden innerhalb der Terminals von Flughäfen. Die jeweiligen Regierungspräsidien könnten bei lokalen Festen oder Märkten zudem Ausnahmen genehmigen. Auch der “Gassenschank” – der Außerhaus-Verkauf von Alkohol in Gaststätten – bleibt weiterhin gestattet.