verbraucher

von Mr. Yesbo

Roaming-Preisgrenze schützt nicht vor hohen Internetkosten

Juli 21, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die neue Preisobergrenze für Internetnutzung per Handy auf Auslandsreisen in der EU schützt Verbraucher nach Angaben von Mobilfunkexperten nicht grundsätzlich vor hohen Kosten. So unterscheiden sich trotz der Kostengrenze von 60 Euro die Preise pro Megabyte-Dateneinheit unter den vier deutschen Mobilfunk-Netzbetreibern innerhalb der EU um teils über vier Euro, wie das Online-Tarifportal Check24 in München mitteilte.

Außerhalb der EU, wo die Kostengrenze nicht gilt, lägen die Preisunterschiede pro Dateneinheit noch weitaus höher. Beim Surfen in der Türkei etwa unterschieden sich die Kosten zwischen den Anbietern um teils über zwölf Euro je Megabyte.

Verbraucher sollten daher auf niedrige Preise für Megabyte-Einheiten achten sowie auf eine günstige Taktung, für die kleinere Einheiten als ein Megabyte berechnet werden, empfahl Check24. Der Branchenverband Bitkom rät Verbrauchern auch dazu, günstigere Alternativen fürs Internetsurfen im Ausland im Blick zu behalten, etwa die möglicherweise sogar kostenlosen Funknetzwerke in Hotels oder Cafés sowie die Nutzung von Internetcafés. Allerdings sollten Verbraucher speziell in Internetcafés auch auch ihre Datensicherheit achten. Für Langzeiturlauber könne es sich auch lohnen, Mobilfunkkarten von ausländischen Anbietern zu kaufen – egal ob für die Internetnutzung oder fürs Handytelefonieren, erklärte Bitkom.

von Mr. Yesbo

Deutsche Post startet Online-Brief

Juli 15, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucher können künftig elektronische Briefe sicher über das Internet verschicken. Die Deutsche Post startete am Mittwoch ihren neuen Online-Brief, der technisch einer E-Mail gleicht, aber “genauso verbindlich, vertraulich und verlässlich” sein soll wie herkömmliche Briefe auf Papier, wie der Konzern in Bonn mitteilte. Das Porto für den “E-Postbrief” soll demnach wie bei normalen Briefen 55 Cent kosten.

Verbraucher können sich ab sofort kostenlos eine Adresse für den neuen elektronischen Briefversand bei der Post sichern, wie der Konzern mitteilte. Dies sei über eine spezielle Internetseite der Post möglich. Das Online-Brief-Konto werde dann nach einer persönlichen Identifizierung in einer Post-Filiale freigeschaltet. Für die Identifizierung sei der Personalausweis oder ein Reisepass nötig. Bei den Adressen für den Online-Brief handle es sich um E-Mail-Adressen, bestehend aus dem Vor- und Nachnamen sowie der Endung “@epost.de”.

Die Deutsche Post bietet damit als erstes Unternehmen in Deutschland einen solchen Online-Brief an. Online-Briefe sollen den rechtssicheren Briefverkehr über das Internet ermöglichen, etwa zwischen Verbrauchern und Behörden oder Unternehmen für den Versand offizieller Schreiben oder von Rechnungen. Die Bundesregierung muss hierfür aber noch die Regularien festlegen. Diese treten voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft. Verschicken und empfangen können Nutzer den Online-Brief der Post damit schon jetzt, wirklich rechtssicher ist der E-Postbrief aber erst ab dem kommenden Jahr.

Nutzer des Online-Briefs könnten künftig wählen, ob die Internet-Briefe elektronisch zugestellt oder von der Post ausgedruckt und durch einen Briefträger übermittelt werden, teilte die Deutsche Post mit. Der Preis bleibe dabei der gleiche. Auch sei es möglich, besonders wichtige Dokumente künftig als Einschreiben zu verschicken oder Farbausdrucke von Briefen zu machen. Solche Zusatzleistungen kosteten allerdings extra.

Mit dem E-Postbrief bringe die Post “das Briefgeheimnis ins Internet”, erklärte der fürs Briefgeschäft des Konzerns verantwortlich Vorstand, Jürgen Gerdes. Bei dem Verfahren wird die Information verschlüsselt übermittelt. Dadurch soll verhindert werden, dass Dritte die Information mitlesen oder manipulieren können – was bei herkömmlichen E-Mails nicht gewährleistet ist. Durch die einmalige Identifizierung der E-Postbrief-Teilnehmer in einer Filiale bestehe zudem Gewissheit über die Identität von Absender und Empfänger.

Die Deutsche Post hatte ihren Online-Brief von langer Hand vorbereitet. Dabei kooperiert sie zunächst mit einer Gruppe anderer Unternehmen und der Bundesregierung, die zusammen ein “De-Mail” genanntes Verfahren für den Versand sicherer elektronischer Briefe entwickelten. Jedoch verabschiedete sich die Post aus dem Projekt.

Der Online-Brief der Wettbewerber aus dem De-Mail-Projekt wird erst im kommenden Jahr starten. Zu den beteiligten Unternehmen gehören die Deutsche Telekom und die E-Mail-Anbieter GMX und Web.de. Dort können sich Verbraucher bislang nur Adressen für den Internet-Briefversand reservieren. Die Telekom hatte bereits angekündigt, Nutzern “eine Anzahl” von Online-Briefen kostenlos gewähren zu wollen.

von Mr. Yesbo

EU verhängt Millionenstrafe gegen Badewannen-Kartell

Juni 24, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucher in Deutschland und fünf anderen EU-Ländern haben jahrelang zuviel Geld für Badewannen, Waschbecken, Armaturen und sonstige Badezimmerausstattungen bezahlt. Ein Kartell von 17 Anbietern habe zwischen 1992 und 2004 die Preise für Sanitärkeramik abgesprochen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Neben den Strafzahlungen der EU droht den Unternehmen nun auch eine Klage eines deutschen Handwerkerverbandes.

Unter den Firmen sind namhafte Anbieter wie Grohe und Villeroy & Boch aus Deutschland und Ideal Standard aus den USA. Die Kommission, die in der EU für einen fairen Wettbewerb sorgen soll, verhängte Bußen in Höhe von rund 622 Millionen Euro. “Das Kartell hat Betrieben wie Bauunternehmen und Installateuren, aber letzten Endes auch zahlreichen Familien geschadet”, begründete Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia die Entscheidung.

Die Firmen sprachen sich der Kommission zufolge unter anderem auf Treffen von Fachverbänden ab. “Dabei wurden Preiserhöhungen, Mindestpreise und Rabatte festgesetzt.” Es handle sich um “sehr schwere Verstöße” gegen das EU-Recht. Betroffen sind Verbraucher auch in Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Italien.

Zur Strafe müssen 16 Unternehmen Bußen zahlen. Sie reichen von rund 250.000 Euro für die italienische Firma RAF bis zu 326 Millionen Euro für Ideal Standard. Der deutsche Hersteller Villeroy & Boch muss mit 71,5 Millionen Euro die zweithöchste Strafe zahlen. Für Grohe sieht die Kommission ein Bußgeld von mehr als 50 Millionen Euro vor.

Die Höhe richtet sich unter anderem nach den Umsätzen. Der US-Hersteller Masco muss keine Strafe zahlen, da er der Kommission als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell lieferte. Auch Grohe und Ideal Standard nahmen die Kronzeugenregelung in Anspruch: Für ihre Mitarbeit bei der Aufklärung bekamen sie Nachlässe von je 30 Prozent gewährt.

Abgesehen davon erhalten weitere ungenannte Unternehmen Ermäßigungen, da sie in wirtschaftlichen Problemen stecken. Es sei nicht Ziel der Kartellpolitik, den Niedergang von Firmen zu beschleunigen, hieß es aus Brüssel. Unabhängig vom EU-Kartellverfahren können Einzelne oder Unternehmen, die von Kartellen geschädigt wurden, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen.

Der deutsche Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) kündigte bereits die Prüfung von Schadenersatzklagen an. Dazu sei der Verband “im Interesse unserer Betriebe” verpflichtet, sagte ZVSHK-Sprecher Frank Ebisch der “Badischen Zeitung” (Donnerstagsausgabe). Der Verband vertritt eigenen Angaben zufolge 30.000 Handwerksbetriebe in Deutschland.

Villeroy & Boch erklärte, eine Begründung des Bußgeldbescheids noch nicht erhalten zu haben, das Unternehmen werde aber “voraussichtlich” rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Auch Grohe teilte mit, rechtliche Schritte zu erwägen.

von Mr. Yesbo

Kosten für Lebensunterhalt im Mai um 1,2 Prozent gestiegen

Juni 11, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die Inflationsrate in Deutschland ist im Mai gestiegen. Im vergangenen Monat mussten die Verbraucher für ihren Lebensunterhalt 1,2 Prozent mehr ausgeben als ein Jahr zuvor, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden unter Berufung auf endgültige Zahlen mit. Im April hatte die Inflationsrate bei 1,0 Prozent gelegen, im März bei 1,1 Prozent und damit erstmals seit über einem Jahr über der Ein-Prozent-Marke. Im Vergleich zu April stiegen die Preise im Mai um 0,1 Prozent. Die endgültigen Zahlen bestätigten vorherige Schätzungen des Bundesamtes.

Wie in den Vormonaten stiegen auch im Mai die Preise für Mineralölprodukte besonders kräftig, teilten die Statistiker mit. Bereits seit März 2010 müssen die Verbraucher demnach steigende Energiepreise hinnehmen. Besonders stark habe sich der Preisanstieg bei Mineralölprodukten (plus 17,9 Prozent) auf die Teuerungsrate ausgewirkt. Auch Strom verteuerte sich um 2,9 Prozent. Die binnen Jahresfrist rückläufigen Preise für Gas (minus 9,3 Prozent) sowie für Umlagen für Zentralheizung und Fernwärme (minus 12,0 Prozent) konnten den Preisanstieg bei den anderen Energieprodukten demnach nicht ausgleichen.

Für Nahrungsmittel mussten Verbraucher im Mai 1,3 Prozent mehr als im Vorjahresmonat zahlen. Teurer wurden binnen Jahresfrist dem Bundesamt zufolge vor allem Obst (plus 6,2 Prozent) und Gemüse (plus 4,2 Prozent). Der Preisanstieg bei Speisefetten und -ölen von 6,4 Prozent sei weiterhin von der Preisentwicklung bei Butter (plus 20,2 Prozent) geprägt. Die Preise für Nahrungsmittel lagen demnach im Mai 2010 den dritten Monat in Folge über dem Vorjahresniveau.

von Mr. Yesbo

115 Millionen Euro Bußgelder gegen Brillenglashersteller

Juni 11, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die Verbraucher in Deutschland haben jahrelang zu viel für Brillen bezahlt: Die fünf führenden Brillenglashersteller hierzulande haben sich verbotenerweise über Preise abgesprochen und damit “den Wettbewerb in diesem Markt über Jahre fast vollständig zum Erliegen gebracht”, wie das Bundeskartellamt erklärte. Die Firmen – darunter Rodenstock, Zeiss und Essilor – und der auch beteiligte Verband der Augenoptiker müssen daher ein Bußgeld von insgesamt 115 Millionen Euro zahlen.

Die fünf Firmen erhöhten ihre Preise gegenüber den Augenoptikern “regelmäßig in abgestimmter Form”, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Leidtragender sei letzten Endes der Verbraucher gewesen, an den diese Preissteigerungen weitergereicht worden seien.

Die Unternehmen sprachen sich nach den Ermittlungen des Kartellamtes in zwei Gesprächskreisen ab. Vertreter der Hersteller trafen sich demnach seit Mitte 2000 regelmäßig im sogenannten HERRZ-Kreis, benannt nach den Anfangsbuchstaben der Firmen Hoya Lens, Essilor, Rupp+Hubrach, Rodenstock und Zeiss. Sie vereinbarten Preiszuschläge, Konditionen, Rabatte und Boni für die Augenoptiker.

Im Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) gab es zudem einen “Arbeitskreis Preisstrukturen”, in dem die Hersteller ihre Unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) gegenüber den Optikern absprachen. Viele Optiker richten sich beim Verkaufspreis von Brillengläsern nach diesen UVP der Hersteller. Laut Kartellamt wurden “zumindest bei Treffen im Jahr 2005″ Kalkulationen der Optiker offen gelegt und Änderungen für die kommenden drei Jahre abgestimmt.

Das Kartellamt stützt seine Erkenntnisse auf Durchsuchungen bei den Unternehmen und beim ZVA Mitte 2008. Der Anfangsverdacht habe sich nicht auf Hinweise eines Kronzeugen gestützt, betonte die Behörde. Im Lauf des Verfahrens arbeiteten einige Unternehmen aber eng mit den Ermittlern zusammen – der Firma Rodenstock etwa gewährte das Amt daher eine “erhebliche” Reduktion des Bußgeldes. Auch Hoya Lens, Zeiss und der ZVA erreichten mit Kooperation eine geringere Strafzahlung.

Die Unternehmen können gegen die Bußgeldbescheide noch Einspruch einlegen. Zwei Firmen und der ZVA haben sich aber schon bereiterklärt, das Verfahren einvernehmlich zu beenden, wie das Kartellamt erklärte.

von Mr. Yesbo

Ministerin Aigner kündigt mehr Datenschutz im Internet an

Mai 30, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat nach dem Streit mit den Internetdiensten Google und Facebook neue Richtlinien für Datenschutz und Privatsphäre im Internet angekündigt. “Die Bundesregierung ist dabei, gemeinsam an Eckpunkten für besseren Verbraucherschutz im Netz zu arbeiten,” sagte Aigner. Ein erster Gesetzesentwurf könne “im Herbst” vorgelegt werden. Ihren Protest gegen die Datenpannen bei Google und die Verwendung der Kundendaten bei Facebook bezeichnete Aigner als “Etappen-Sieg der Internet-Nutzer über Weltkonzerne und deren Lobbyisten”.

Aigner verwies gegenüber dem “Focus” zudem darauf, dass am Montag “weltweit großer ‘Facebook-Kündigungstag’” sei. Sie unterstütze EU-Forderungen, Internetdaten schneller zu löschen und IP-Adressen zu verschleiern. Bei Internetsuchmaschinen wie Google wäre zudem die Verkürzung der Speicherdauer auf sechs Monate ein Fortschritt. “Die Anonymisierung muss soweit gehen, dass es deutlich erschwert wird, Nutzerprofile zu erstellen und zu vermarkten”, sagte Aigner.

von Mr. Yesbo

Ermittlungen gegen Lidl wegen verseuchtem Käse

Mai 15, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat nach einem Bericht des “Spiegel” im Zusammenhang mit den Todesfällen durch verseuchten Käse Ermittlungen gegen Verantwortliche des Discounters Lidl eingeleitet. Ihnen werde ein möglicher Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgeworfen, berichtete das Nachrichtenmagazin. Demnach solle untersucht werden, ob der Discounter den Käse des österreichischen Herstellers Prolactal verkauft hat, obwohl dieser mit Listerien verseucht war. Diese Bakterien können schwere Infektionskrankheiten auslösen. Laut “Spiegel” starben seit Herbst in Deutschland und Österreich mindestens sieben Menschen.

Lidl hatte am Tag nach einer Warnung der Europäischen Union am 22. Januar “aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes” vor dem Verzehr des Käses gewarnt und zwei Käsesorten zurückgerufen. Drei Wochen später riet der Discounter in einer weiteren Mitteilung, den Käse auf keinen Fall zu essen. Nach dem ersten Rückruf hatte aber ein Hesse noch den Käse gegessen und war an den Folgen gestorben, berichtete das Blatt. Ein Sprecher der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch sagte dem “Spiegel”, es zeige sich hier, wie wenig das Verbraucherinformationsgesetz wirke. Wirksame Gesetze hätten sichergestellt, dass die Bevölkerung sofort und unmissverständlich gewarnt worden wäre.

von Mr. Yesbo

Kritik an BGH-Entscheidung zu ungesicherten WLAN-Zugängen

Mai 14, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Private Internetnutzer können abgemahnt werden, wenn Fremde ihren ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Mittwoch ist von großer Bedeutung etwa für die Musik- und Filmbranche. Die Grünen kritisierten, dass damit öffentliche Netze unmöglich gemacht würden. (AZ: I ZR 121/08)

Nach Angaben des Branchenverbands Bitkom werden inzwischen mehr als die Hälfte der rund 25 Millionen deutschen Breitband-Internetzugänge über WLAN betrieben. Ist diese Verbindung nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert, kann jeder über diese offene Verbindung ins Internet gehen und Musik, Filme oder Klingeltöne herunterladen. Angst, erwischt zu werden, muss er nicht haben: Er bleibt anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn.

Der vom BGH entschiedene Fall ist beispielhaft für die Urheberrechtsverletzungen, die dem Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm zufolge “in großem Stil per Internet möglich” sind. Der beklagte WLAN-Nutzer erhielt einen Brief, in dem Schadenersatz und Abmahnkosten eingefordert wurden, weil der Mann den Musiktitel “Sommer unseres Lebens” illegal aus dem Internet geladen haben soll. Im späteren Gerichtsprozess wurde aber klar: Der Mann war zur Tatzeit nachweislich im Urlaub. Ein Unbekannter musste seinen ungesicherten WLAN-Anschluss für den Download genutzt haben.

Der BGH entschied nun, dass private Anschlussinhaber in solchen Fällen zunächst mit einer Abmahnung davonkommen, die maximal 100 Euro kosten darf. Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen müssen sie erst dann bezahlen, wenn sie trotz der Abmahnung und Unterlassungserklärung die Verbindung nicht absichern und weiteren Missbrauch ermöglichen.

Laut Urteil sind die werkseitigen Einstellungen eines WLAN-Routers oftmals nicht sicher und müssen deshalb vom Nutzer durch ein eigenes, “ausreichend langes” Passwort ersetzt werden. Den Verbrauchern könne allerdings “nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen”. Die Pflicht beziehe sich daher auf die zum Zeitpunkt der Installation des Routers üblichen Sicherungen.

Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rössner, kritisierte den Richterspruch. “Dieses Urteil macht offene Netze unmöglich, wenn man nicht für das illegale Verhalten anderer verantwortlich gemacht werden möchte”, erklärte sie am Donnerstag in Berlin. “Dabei ist freier Zugang zum Netz Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.”

Der Bundesverband der Musikindustrie verwies auf eine aktuelle Studie, wonach sich bundesweit rund 4,6 Millionen Menschen illegal mit Musik, Büchern, Filmen oder Software aus dem Internet versorgen. Dies verursachte 2008 demnach einen Schaden von 1,2 Milliarden Euro und vernichtete nach Angaben des Verbandes bundesweit rund 34.000 Arbeitsplätze. Für alle 27 EU-Staaten errechnete die Studie einen Verlust von zehn Milliarden Euro und 186.000 Jobs.

Dem Bundesverband zufolge geht die Anzahl illegaler Musikdownloads und die Zahl ihrer Nutzer derzeit allerdings zurück und sank 2009 gegenüber dem Vorjahr um 58 Millionen auf 258 Millionen. Mit ein Grund sei der 2009 forcierte Versand von Abmahnungen, die “eindeutig Wirkung” zeigten.

von Mr. Yesbo

Hohe Preise für Sprit und Heizöl treiben Inflation

Mai 12, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die steigenden Preise für Benzin, Diesel und Heizöl haben die Inflation auch im April getrieben. Die Verbraucher mussten für ihren Lebensunterhalt im vergangenen Monat 1,0 Prozent mehr ausgeben als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Auch Lebensmittel wurden demnach erneut teurer.

Wie in den Vormonaten stiegen auch im April die Preise für Mineralölprodukte besonders kräftig, wie die Statistiker mitteilten. Der Preis für Heizöl sprang demnach um fast 33 Prozent nach oben, der für Kraftstoffe um rund 16 Prozent. Ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung bei den Mineralölprodukten hätte die Inflationsrate nur bei 0,3 Prozent gelegen.

Auch Strom verteuerte sich dem Statistischen Bundesamt zufolge im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Prozent. Fernwärme wurde hingegen 13 Prozent billiger, die Preise für Gas gingen um knapp zehn Prozent zurück. In den kommenden Monaten dürfte Gas allerdings wieder teurer werden: Der Preis ist zumeist noch an die Entwicklung des Erdölpreises gekoppelt; das Öl zuletzt deutlich teurer geworden ist, dürfte das Gas ihm mit etwa sechs Monaten Abstand folgen.

Nahrungsmittel waren in diesem April laut Statistik 1,5 Prozent teurer als im April 2009. Erheblich mehr kostete demnach vor allem Gemüse und Obst. Aber auch für Fisch und Fischwaren mussten die Verbraucher mehr als vor einem Jahr zahlen. Butter wurde im Jahresvergleich um knapp 18 Prozent teurer, andere Molkereiprodukte dagegen blieben etwas günstiger.

Die Lebensmittelpreise waren im März das erste Mal seit 2009 wieder gestiegen: Die Supermarktketten liefern sich Beginn des vergangenen Jahres einen erbitterten Preiskampf, den sie auch in diesem Jahr fortsetzten. Zuletzt senkten sie dabei allerdings erstmals nicht mehr hauptsächlich die Preise für Lebensmittel, sondern machten vor allem Drogerieartikel günstiger.

Verbrauchsgüter waren im April 2,8 Prozent teurer als ein Jahr zuvor, so kosteten etwa Tabakwaren 5,3 Prozent mehr. Für Unterhaltungselektronik mussten Verbraucher 7,2 Prozent weniger zahlen als noch vor einem Jahr, für Computer 4,2 Prozent weniger. Dienstleistungen wurden mit 0,4 Prozent nur leicht teurer, günstiger waren in diesem Segment vor allem Reisen.

Bereits im März hatte die Inflationsrate ähnlich hoch wie im April bei 1,1 Prozent gelegen. Die von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegte Zielmarke von maximal 2,0 Prozent werde damit aber “weiterhin deutlich unterschritten”, betonte das Statistische Bundesamt mit Blick auf Warnungen vor einer Inflationsgefahr infolge der milliardenschweren Hilfspakete für Griechenland und zur Stabilisierung des Euro.

von Mr. Yesbo

Panikreaktionen wegen Griechenland

Mai 1, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucherschützer haben Anleger vor Panikreaktionen wegen der finanzpolitischen Krise um den Euro-Staat Griechenland gewarnt. “Nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist der Euro nicht in Gefahr. Die Verbraucher können also ihr Geld ruhig auf der Bank lassen”, sagte der Finanzexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Lars Gatschke, der “Neuen Osnabrücker Zeitung” vom Freitag. Er verstehe jedoch die Verunsicherung vieler Bürger sehr gut, die nach der Bankenkrise nun erneut sehen müssten, dass die Finanzmärkte nicht richtig funktionierten.

Der Verbraucherschützer forderte daher einer strengere Überwachung der Finanzmärkte. “Die Bundesregierung muss die Finanzaufsicht stärken, damit Vertrauen in die Märkte zurückkehrt”, sagte Gatschke dem Blatt. “Was wir auch jetzt in der Griechenland-Krise sehen, sind chirurgische Noteingriffe, um die Katastrophe zu verhindern. Was wir Verbraucherschützer jedoch vermissen, ist ein Polizist, der auf internationalen Kapitalmärkten die Messerstecherei unterbindet und die Verbraucher vor den Folgen dieser Exzesse schützt.”

von Mr. Yesbo

Datenschutz ist Verbraucherschutz

Mai 1, 2010 in Allerlei von Mr. Yesbo

Die Unternehmen in Deutschland sollten Datenschutz nach Ansicht des Datenschutz-Vorstandes der Deutschen Telekom, Manfred Balz, nicht nur als lästige Pflicht begreifen. “Wenn Kundendaten nicht ausreichend geschützt und dadurch missbraucht werden können, werden die Kunden im Alltag belastet oder gar geschädigt”, sagte Balz am Freitag in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. “Datenschutz ist gelebter Verbraucherschutz und damit Teil unseres Geschäfts”, sagte er zum zweiten Datenschutz-Bericht, den die Telekom ihren Aktionären auf der Hauptversammlung am Montag vorlegt.

Die Diskussion um den Umgang mit persönlichen Daten beim Straßenfotodienst Google Street View oder dem soziale Netzwerk Facebook habe gezeigt, dass Unternehmen durch Offenheit über den Umgang mit Daten die Verbraucher in die Lage versetzen müssten, selbst über die Preisgabe ihrer Daten zu entscheiden. Dabei sei allerdings “eine ausgewogene Balance” notwendig, sagte Balz der AFP. “Freiheit findet nicht im rechtsfreien Raum statt, Sicherheit ist nicht gleich Bevormundung”, hob er hervor. An die Politik richtete er die Forderung, die notwendige Ausgewogenheit mit “entsprechenden Rahmenbedingungen und Spielregeln” zu ermöglichen.

Die Telekom habe “aus der Vergangenheit gelernt”, sagte Balz in Bezug auf die Datenaffäre des Konzern. Das Unternehmen hatte in den Jahren 2005 und 2006 die Telefonverbindungsdaten von Aufsichtsräten der Telekom, Angehörigen des Betriebsrats, Journalisten, aber auch von Dritten wie Verdi-Chef Frank Bsirske ausgespäht, die mit dem Konzern nicht unmittelbar zu tun haben. “Jetzt nutzen wir unsere Erfahrungen, um Vorreiter im Datenschutz zu werden”, kündigte Balz an. Das Unternehmen stelle sich interner wie externer Kritik: 2009 habe die Telekom den Datenschutz in ihrem Unternehmen mehr als 450 Mal intern und mehr als 100 Mal extern prüfen lassen.

von Mr. Yesbo

Goldener Windbeutel für Monte Drink von Zott

April 23, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Bei der Internet-Abstimmung Goldener Windbeutel über die dreisteste Werbelüge des Jahres haben Verbraucher das Kindergetränk Monte Drink von Zott auf Platz eins gesetzt. Mehr als ein Drittel der rund 81.000 Teilnehmer (37,5 Prozent) hielt die Werbung für das Milcherzeugnis als gesunde Zwischenmahlzeit für den dreistesten Fall von Etikettenschwindel, wie die Verbraucherorganisation Foodwatch am Freitag mitteilte.

Die Verbraucher hätten durchschaut, dass der Monte Drink nichts anderes sei als eine flüssige Süßigkeit und im Schulranzen von Kindern nichts verloren habe, erklärte Anne Markwardt von Foodwatch. Das Produkt habe mehr Zucker als Cola und so viele Kalorien wie Fanta.

Auf dem zweiten Platz bei der Abstimmung landete laut Foodwatch der Tee Gelbe Zitrone Physalis, auf dem dritten die Duett Champignon Creme-Suppe von Escoffier. Die Abstimmung im Internet lief vom 22. März bis zum 22. April auf der Seite abgespeist.de.

Foodwatch wendet sich mit dieser Kampagne gegen irreführende Werbepraktiken von Lebensmittelherstellern. Dazu stellt die Organisation regelmäßig Produkte vor, die nach ihren Angaben nicht halten, was sie versprechen. Fünf dieser Produkte hatte eine Jury nun zur Abstimmung gestellt.

Der Monte Drink von Zott enthält den Angaben auf der Verpackung zufolge 12,7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Zott hatte die Foodwatch-Darstellung im November als ungenau kritisiert. Da “Monte” zum Großteil aus Milch bestehe, sei in dem Produkt schon von Natur aus ein gewisser Milchzuckeranteil enthalten.

Bei den 12,7 Prozent Zucker seien bereits rund fünf Prozent natürlicher Milchzucker aus den Milchbestandteilen enthalten, erklärte die Firma. Tatsächlich seien also nur 7,7 Prozent Zucker als Traubenzucker oder Saccharose zugesetzt.

von Mr. Yesbo

Verbraucherschützer warnen vor Abzocke bei Schufa-Auskunft

April 13, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucherschützer haben vor Abzocke bei der eigentlich kostenlosen Selbstauskunft für Verbraucher bei Auskunfteien gewarnt. Im Internet würden die Formulare für die kostenfreie Auskunft gegen Bezahlung angeboten, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. So biete etwa die Internetseite meineselbstauskunft.de die Formulare von Schufa, Creditreform und ICD für jeweils 5,60 Euro an. Die Schufa bestätigte laut Verbraucherzentrale, dass bereits mehr als 900 Anträge auf kostenlose Selbstauskunft auf diesem Wege bei ihr eingegangen seien.

Auskunfteien sammeln Daten von Verbrauchern etwa über Konten, Kredite und Telefonverträge, aus denen sie die Kreditwürdigkeit der Betroffenen errechnen. Wer eine schlechte Bewertung erhält, muss entweder mit schlechteren Kreditkonditionen rechnen, oder Kredite werden ganz verweigert. Bei Überprüfungen in der Vergangenheit hat sich wiederholt herausgestellt, dass die gesammelten Daten oft aber massive Fehler enthielten. Seit 1. April können Verbraucher nun einmal im Jahr kostenlos Informationen über ihre bei Auskunfteien gespeicherten sogenannten “Scoring”-Werte verlangen.

von Mr. Yesbo

Bundesamt für Verbraucherschutz warnt vor Telefonbetrügern

April 12, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor Betrügern, die sich am Telefon als Vertreter der Behörde ausgeben und Zeitschriftenabonnements verkaufen wollen. “Selbstverständlich hat das BVL solche Anrufe nicht in Auftrag gegeben”, teilte die Behörde am Montag in Berlin nach wiederholten Beschwerden über entsprechende Anrufe mit.

Demnach meldet sich dabei ein angeblicher Mitarbeiter des BVL und verspricht, den Angerufenen von Telefongewinnspiellisten zu streichen, wenn dieser ein Zeitschriftenabonnement abschließe. Auf Nachfrage wurde den Angaben zufolge die Adresse der Behörde genannt und eine Telefonnummer, die der BVL-Nummer sehr ähnlich war.
Das BVL rät Betroffenen, nicht auf diese Anrufe einzugehen: “Wer solch einen Anruf erhält, kann davon ausgehen, dass es sich um einen Schwindel handelt und sollte sofort auflegen.” Wer ein solches Abonnement abgeschlossen habe, solle den Abschluss widerrufen.

von Mr. Yesbo

Forderung von Köhler nach höherem Spritpreis

März 24, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Bundespräsident Horst Köhler hat mit der Forderung nach höheren Benzinpreisen im Kampf gegen den Klimawandel Rückendeckung durch eine Studie des Umweltbundesamtes bekommen. Eine Erhöhung der Mineralölsteuer schaffe Anreize zum Spritsparen und damit zur Minderung des CO2-Ausstoßes, erklärte das Umweltbundesamt. So sei etwa nach der Steuererhöhung zur Jahrtausendwende der Spritverbrauch um 0,7 Millionen Tonnen geschrumpft.

Um den Ausstoß von Kohlendioxid auch in Zukunft zu verringern, sprach sich das Umweltbundesamt in der Studie für eine weitere jährliche Erhöhung der Mineralölsteuer aus. Demnach könnte die Steuer in den kommenden zwanzig Jahren um jährlich drei Cent steigen, von heute rund 65 Cent auf 95 Cent im Jahr 2020 und 1,25 Euro im Jahr 2030. Die Mineralölsteuer macht momentan etwa die Hälfte des Kraftstoffpreises aus.

Der Rückgang des Spritverbrauchs zwischen 1999 und 2005 nach Erhöhung der Mineralölsteuer im Zuge der ökologischen Steuerreform um 0,7 Millionen Tonnen zeige die Wirksamkeit höherer Kraftstoffpreise für den Umweltschutz, sagte der Fachbereichsleiter für Nachhaltigkeit des Umweltbundesamtes, Andreas Burger. “Wenn Preise steigen, werden Wirtschaft und Verbraucher automatisch sparsamer – das ist ein ganz normaler Preiseffekt, der auch bei Kraftstoffen zutrifft.”

Begünstigend auf den niedrigeren Kraftstoffverbrauch habe sich auch die Entwicklung sparsamerer Autos in den vergangenen Jahren ausgewirkt, sagte Burger. Die Entwicklung sparsamerer Autos und höherer Spritpreise stehe in direktem Zusammenhang zueinander. “Je höher für Verbraucher der Anreiz zum Kauf spritsparender Autos ist, desto höher ist auch der Anreiz für die Industrie, in Spritspartechnologien zu investieren.” In Folge setzten sich auf dem Automarkt sparsame Autos zunehmend durch.

Die Akzeptanz in der Bevölkerung für eine Erhöhung der Mineralölsteuer werde “wahrscheinlich relativ gering sein”, sagte Burger. Dies treffe auf alle Steuererhöhungen zu. Die Akzeptanz könne aber erhöht werden, wenn die Einnahmen an die Bürger zurückflössen, etwa in Form von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.

Am Wochenende hatte sich Bundespräsident Köhler für höhere Spritpreise im Kampf gegen den Klimawandel ausgesprochen. Politiker von CDU, CSU, FDP und SPD hatten den Vorschlag für eine Preiserhöhung durch eine höhere Mineralöl- oder Ökosteuer abgelehnt.

von Mr. Yesbo

Plötzlich Abonnent

März 9, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor einer neuen Betrugsmasche im Internet. Auf der Suche nach kostenloser Software könnten Verbraucher auf der Seite www.top-of-software.de in eine Falle tappen, teilte die Zentrale am Donnerstag in Frankfurt mit.

Die Kunden sollen dann für die gesamte Laufzeit einen Gesamtbetrag von 192 Euro bezahlen. Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich den Angaben zufolge “nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der Anmeldemaske”. Bereits aus diesem Grund komme es in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das “eine Kostenpflicht begründen würde”, sagte ein Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherzentrale rät den Betroffenen, das Geld nicht zu bezahlen, sondern den Vertragsschluss zu bestreiten und zu widerrufen. Zugleich machen die Verbraucherschützer darauf aufmerksam, dass Nutzer über den im Impressum genannten Geschäftsführer der Antassia GmbH auf weitere Internetseiten stoßen, wo sie mit einer ähnlichen Masche anlgelockt werden.

von Mr. Yesbo

Verbraucherschützer monieren gestiegene Stromkosten

März 9, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Die Strompreise müssten nach Ansicht von Verbraucherschützern derzeit eigentlich sinken: An der Strombörse in Leipzig seien die Großhandelspreise für Strom seit 2009 im Schnitt um 40 Prozent gesunken, sagte der Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Holger Krawinkel. “Der Wettbewerb funktioniert nicht. Strom hätte schon längst billiger werden müssen.”

Das Verbraucherportal Verivox errechnete laut der “Bild”-Zeitung, dass Stromkunden seit Jahresbeginn aufgrund von Preiserhöhungen im Schnitt sechs Prozent mehr für ihren Strom zahlen müssen. Krawinkel zufolge müssten bei einem funktionierenden Wettbewerb allerdings bis Jahresende Preissenkungen von mindestens zehn Prozent bei den Verbrauchern ankommen.

von Mr. Yesbo

Schufa bietet künftig einmal im Jahr kostenlose Auskunft

Februar 4, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Verbraucher können künftig einmal pro Jahr kostenlos bei der Kreditauskunft Schufa ihre gespeicherten Daten abrufen. Möglich ist dies laut Schufa ab 1. April. Interessierte Verbraucher müssen dann nach Angaben eines Sprechers aber jedes Jahr einen neuen Antrag stellen, einen Dauerantrag auf Auskunft soll es nicht geben.

Den Auskunftsantrag können Verbraucher telefonisch, über das Internet oder in einem der Schufa-Zentren stellen. Sie erhalten die Übersicht über die gespeicherten Daten dann direkt online oder per Brief, nicht aber in den Schufa-Büros vor Ort. Unklar ist nach Angaben des Sprechers noch, inwieweit sich die kostenlose Auskunft von den kostenpflichtigen Diensten unterscheiden wird, die die Schufa auch weiterhin – und auch nicht nur einmal jährlich – anbietet.

Mit der kostenlosen Auskunft kommt die Schufa neuen gesetzlichen Pflichten nach, denen zufolge alle Auskunfteien Verbrauchern ab April einmal jährlich kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten geben müssen. Die Schufa speichert Daten zu Konten, Krediten und etwa Mobilfunkverträgen von Verbrauchern. Daraus errechnet sie einen sogenannten Score, der Auskunft über Zahlungskraft und Zahlungsmoral und damit über die Kreditwürdigkeit eines Kunden geben soll.

Schlechte Scores können für Verbraucher, die einen Kredit aufnehmen, einen Miet- oder Handyvertrag abschließen möchten, schwerwiegende Folgen haben. Bei schlechten Werten verlangen Banken höhere Zinsen oder verweigern Kredite sogar komplett.

Verbraucherschützer kritisieren das Verfahren schon lange als oftmals willkürlich. Eine Studie im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums von vergangenem Jahr belegte zudem, dass die gespeicherten Daten der Schufa und anderer Auskunfteien oft falsch sind.

von Mr. Yesbo

Verbraucherschützer krtitisieren “Wucher” bei Abhebegebühren bei Banken

Januar 31, 2010 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

Banken und Sparkassen geraten wegen der teils hohen Gebühren fürs Geldabheben an Automaten fremder Institute zunehmend unter Druck. “Was die Banken da betreiben, ist kollektiver Wucher”, sagte der Chef des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes (vzbv), Gerd Billen. Die Fremdgebühren an Geldautomaten hätten mit Marktpreisen nichts mehr zu tun. “Hier wird auf dem Rücken der Verbraucher ein Verdrängungswettbewerb geführt.”

Billen forderte das Kartellamt auf, zu prüfen, “ob die Banken verbotene Absprachen getroffen haben”, wie er bild.de sagte. Ein Sprecher des Bundeskartellamts erklärte auf Anfrage von bild.de, dass das Amt sich das Thema “anschaue”. Es lägen Beschwerden von Wettbewerbern und Verbrauchern vor.

Laut einer Untersuchung der Finanzberatung FMH in Frankfurt am Main sind im vergangenen halben Jahr die Gebühren fürs Fremdabheben durchschnittlich um 13 Prozent auf 5,64 Euro pro Auszahlung gestiegen. Zehn Geldhäuser verlangen demnach von Kunden fremder Institute mittlerweile sogar zehn Euro pro Vorgang. Zu diesen Instituten gehören zum überwiegenden Teil Genossenschaftsbanken, aber auch Sparkassen und eine Direktbank. Branchenangaben zufolge schlägt ein Abhebevorgang bei einem Fremdinstitut tatsächlich mit 60 Cent zu Buche.

Billen kritisierte, die Gebühren würden zum Teil 20mal so hoch liegen wie die Kosten. Zweitens würden die Kosten “nur sehr versteckt ausgewiesen”, die Kunden würden “erst auf dem Kontoauszug” Klarheit haben. Drittens würden Geldautomaten teilweise für die Kunden von Konkurrenten komplett gesperrt.

von Mr. Yesbo

Internetangebote für Handydienste

November 18, 2009 in Verbrauchertipps von Mr. Yesbo

EU verbessert irreführende Internetangebote für Handydienste.
Viele irreführende Internetangebote für Klingeltöne und andere Handydienste in der EU sind in den vergangenen Monaten unter dem Druck der Behörden korrigiert worden. Darüber hinaus sei eine Reihe von Websites geschlossen worden, erklärte die EU-Kommission in Brüssel. Verbraucher seien vor allem bei den Preisen getäuscht worden, auch sei die Kontaktaufnahme für Kunden schwer gewesen.

Eine Reihe von Angeboten sei als “gratis” angepriesen worden, die Verbraucher hätten tatsächlich aber langfristige Verträge eingehen müssen. In anderen Fällen seien Gebühren verschwiegen worden. Oft gehe es um Klingeltöne für Handys, beispielsweise Ausschnitte aus bekannten Songs. Der Markt für diese Töne hatte nach Kommissionsangaben 2007 in Europa ein geschätztes Volumen von knapp 700 Millionen Euro. Auch Spiele oder Hintergrundbilder für das Mobiltelefon werden im Internet verkauft.